ich möchte Morgen kündigen und habe gerade festgestellt, dass in meinem Arbeitsvertrag steht:
Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des arbeitnehmers wirkt gleichermaßen für den Arbeitgeber.
Ich bin über 5 Jahre in der Firma und hätte daher 2 Monate Kündigungsfrist. Ich will aber am 01.07.2011 beim neuen Job anfangen.
Kann ich das jetzt nicht weil für mich auch 2 Monate gelten oder ist so eine Klausel ungültig?
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