Hallo alle zusammen,
ich möchte Morgen kündigen und habe gerade festgestellt, dass in meinem Arbeitsvertrag steht:

Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des arbeitnehmers wirkt gleichermaßen für den Arbeitgeber.

Ich bin über 5 Jahre in der Firma und hätte daher 2 Monate Kündigungsfrist. Ich will aber am 01.07.2011 beim neuen Job anfangen.

Kann ich das jetzt nicht weil für mich auch 2 Monate gelten oder ist so eine Klausel ungültig?