Fahrzeug für den Betriebsrat
Hallo
Unser 9er BR betreut ca. 320-400 MA einem Umkreis von ca. 600 KM von unserem Firmensitz.
Da unsere MA fast Ausnahmslos im 2-3 Schichtsystem Arbeiten (also von 0:00 - 24:00 Uhr), ist es somit aus unserer Sicht unabdingbar das wir als Mitarbeitervertretung auch Abends (z.B. 18:00 - 22:00 Uhr) unsere MA auf ihren Arbeitsplätzen besuchen zu können/müssen.
Kurze Info: wir haben einen Objektausschuss (bestehend aus 3 BRM) gebildet, dessen Aufgabe es ist unsere MA regelmäßig auf ihren Arbeitsplätzen besuchen.
Unser AG, stellt uns aber nur bis "max. 18:00 Uhr" ein Fahrzeug zur Verfügung und verlangt von uns, das wir "ab 18:00 Uhr" unsere Privatfahrzeuge benutzen um unseren Aufgaben als BR nachzukommen.
Daraufhin hat unser Gremium einen Beschluss gefasst in dem wir den AG gebeten uns ein Fahrzeug aus unserem Fahrzeugpool zur Verfügung (nicht Überlassen) zu stellen.
dies hat unser AG mit folgender Begründung abgelehnt : es wäre so Üblich, das ein BR auch sein Privatfahrzeug benutzen würde und diese Fahrten über eine Spesenabrechnung verrechnet.
Da aber aus unserem Gremium nicht jeder ein Privatfahrzeug besitzt oder sein Privatfahrzeug nicht für benutzen möchte, wären diese BRM aus unserer Sicht irgendwie in ihrer Betriebsratstätigkeit eingeschränkt.
Also ist meine Frage:
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Was kann unser BR tun um unseren AG dazu zu bewegen uns ein Fahrzeug auch nach 18:00 Uhr zur Verfügung zustellen?
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Gibt es dazu Gesetze bzw. Urteile ?
Vielen Dank im vorraus
Community-Antworten (1)
12.05.2011 um 20:25 Uhr
Der AG muss KEIN Fahrzeug bereitstellen. Er muss nur die notwendigen Kosten tragen. Es muss aber auch kein BRM sein Privatfahrzeug nutzen. Somit bleiben die sonst im Betrieb üblichen Möglichkeiten bei Dienstreisen. Wenn es hier Regelungen gibt sind diese auch für den BR anwendbar.
Ggf. aber auch ÖPV/Bahn usw.
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