Erstellt am 16.05.2011 um 17:20 Uhr von petrus
Ich hoffe, nicht anstelle einer Betriebsversammlung, oder?
Und warum sollte der BR nicht das, was auf der letzten Betriebsversammlung gesagt wurde, veröffentlichen dürfen? Und das, was auf der nächsten Versammlung gesagt oder diskutiert werden soll, vorab bekanntgeben?
Dass noch mehr geht, lernt man dann beim Seminar (dringend besuchen!).
Aber einer Veröffentlichung für's erste im oben genannten Rahmen sollte auch der uneinsichtigste Chef nicht widersprechen können...
Hope that helps.
Erstellt am 16.05.2011 um 21:24 Uhr von Lotte
Hella,
frage mich gerade, warum die KollegInnen nicht auch mal etwas unruhig werden dürfen?
Erstellt am 17.05.2011 um 09:44 Uhr von Niemand
Ihr habt das Recht eure Kollegen und Kolleginnen jederzeit und so oft ihr wollt zu informieren. Diese Informationen können auch kontrovers zur Auffassung des Arbeitgebers sein. Es macht auch durchaus Sinn die Kollegen mehr als einmal zwischen den vierteljährlichen Betriebsversammlungen über die laufenden Angelegenheiten zu informieren.