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Betriebsrat

H
Hella
Jan 2018 bearbeitet

hallo alle zusammen, wir sind betriebsrat von 4 kita's. ist es uns gestattet, vierteljährlich ein infoblatt über die arbeit und die aktuellen themen des betriebsrates zu verschicken. es soll dabei um wirklich nur das wichtigste gehen und keine unruhe in die einzelnen teams bringen.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

16.05.2011 um 19:20 Uhr

Ich hoffe, nicht anstelle einer Betriebsversammlung, oder? Und warum sollte der BR nicht das, was auf der letzten Betriebsversammlung gesagt wurde, veröffentlichen dürfen? Und das, was auf der nächsten Versammlung gesagt oder diskutiert werden soll, vorab bekanntgeben? Dass noch mehr geht, lernt man dann beim Seminar (dringend besuchen!). Aber einer Veröffentlichung für's erste im oben genannten Rahmen sollte auch der uneinsichtigste Chef nicht widersprechen können...

Hope that helps.

L
Lotte

16.05.2011 um 23:24 Uhr

Hella, frage mich gerade, warum die KollegInnen nicht auch mal etwas unruhig werden dürfen?

N
niemand

17.05.2011 um 11:44 Uhr

Ihr habt das Recht eure Kollegen und Kolleginnen jederzeit und so oft ihr wollt zu informieren. Diese Informationen können auch kontrovers zur Auffassung des Arbeitgebers sein. Es macht auch durchaus Sinn die Kollegen mehr als einmal zwischen den vierteljährlichen Betriebsversammlungen über die laufenden Angelegenheiten zu informieren.

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