Erstellt am 02.04.2013 um 09:13 Uhr von gironimo
Wenn Du ein Muster hast, lasse es überprüfen.
Die Frage stellt sich nur., warum in aller Welt sich jemand auf einen neuen Vertrag einlassen sollte?
Erstellt am 02.04.2013 um 10:08 Uhr von hansh
Ich kann nur empfehlen Vorsicht walten zu lassen und den Arbeitsvertrag nur in dem Fall zu Unterschreiben wenn ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (denn du individuell einschaltest ) den AltVertrag und Neuvertrag überprüft hat. Sonst würde Ich generell kein neuen Vertrag unterschreiben . Der Arbeitgeber kann dich dazu nicht zwingen. Man kann in 99.9999% der Fälle davon ausgehen das der neue Vertrag nicht besser ist als der Alte.
Will der Arbeitgeber dich zwingen das Passagen geändert werden, muss er eine Aenderungskündigung machen , die man unter sozialen Vorbehalt annimmt und innerhalb von 3 Wochen Klage auf Überprüfung vor dem Arbeitsgericht einreicht.
PS : Dieses würde Ich als BR jeden MITARBEITER/INNEN im Betrieb empfehlen.
Denn wer einmal Unterschreibt hat verloren . (Solange die AGBs wirksam sind)
Erstellt am 02.04.2013 um 12:37 Uhr von alterMann
Hallo Hellla,
"wir bekommen neue Arbeitsverträge": Da es sich offensichtlich um eine nicht unerhebliche Zahl gleichartiger (?) Arbeitsverträge handelt, handelt es sich hier um einen Vorgang mit (auch) kollektivrechtlicher Komponente.
Je nach Inhalt der Verträge und ihre Auswirkungen können sich also verschiedene Ansätze für eine Mitbestimmung ergeben. Die Aufzählung ist sicher nicht abschließend.
§ 87 I Nr. 1, 2, 4, 10,11,13; § 91, § 94
Erstellt am 02.04.2013 um 16:25 Uhr von rkoch
> den AltVertrag und Neuvertrag überprüft hat.
Das Hauptproblem an "neuen" Arbeitsverträgen:
Arbeitsvertrag ist nicht (nur), was geschrieben steht, sondern auch alles was im Arbeitsleben gelebt wurde...
Der AG hat dem AN (zeitweilig) eine andere Tätigkeit angewiesen? -> Neue Aufgabe im Arbeitsvertrag, der neue Vertrag kann diese u.U. wieder modifizieren (selbst wenn er wesentliche Teile wiederholt), u.U. mit der Folge dass eine Eingruppierungsüberprüfung später zu einer Abgruppierung führen könnte.
Der AG hat den AN mehrmals eine Prämie bezahlt, ohne auf die Einmaligkeit hinzuweisen? -> Die Prämie wird zum "normalen" Lohn (betriebliche Übung),
etc. pp.
Mit dem neuen Vertrag kann sich der AG u.U. darauf berufen, dass alles was vorher war nichtig ist. Das macht selbst für einen Arbeitsrechtler die Prüfung des Inhalts auf Veränderungen gegeüber vorher zum Unding.
Das einzige was im Grunde gemacht werden kann: Jede einzelne Klausel auf einen "abschließenden Charakter" zu überprüfen. Wenn eine Klausel "abschließend" ist, also keinen Spielraum mehr läßt, muss genau geprüft werden, ob damit nicht vergangene Abweichungen von dieser Klausel damit endgültig beseitigt werden. Alles was ohnehin bereits im alten Vertrag so stand (und heute noch zutrifft) oder was quasi nur "Richtliniencharakter" hat, also eben Spielräume zuläßt, ist dagegen eher unkritisch, da ersteres ja keine Abweichung darstellt und letzteres eben die Geltung älterer Regeln nicht ausschließt.
Aber wie schon gesagt:
Einen NEUEN Vertrag braucht man NIE, denn der ALTE Vertrag ist bindend, selbst wenn er nur mündlich geschlossen wurde. Insofern stellt sich eben die Frage, wozu ein neuer Vertrag???