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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abzug von Pausenzeiten vom Arbeitszeitkonto

F
Fridofrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bei uns kommt es z.Z. zu Diskussionen was die gesetzlichen Pausenzeiten betrifft.

Es wird bei uns z.Z. bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, eine 30-minütige Pause vom Zeitkonto abgezogen. Nun stellt sich die Frage, was ist wenn ein Kollege 6 Stunden und 10 Minuten bsw. arbeitet. Auch nach diesem Beispiel werden bei uns die 30 Minuten vom Arbeitszeitkonto abgezogen.

Ist das so o.k? Für eine Info wäre ich sehr dankbar.

Ergänzend muß ich noch, das wir eine Gleitzeitregelung haben und diese am Freitag z.B. vorsieht, dass man statt um 13.30 Uhr schon um 13.00 Uhr gehen darf, wenn man keine Pause machen möchte. Es kommt aber halt schon mal vor, dass man die 6 Stunden um 2 oder 5 Minuten überschreitet, weil man nicht darauf achtet. Und in diesem Fall werden dann wegen der 2 Minuten Überschreitung 30 Minuten Pause vom Zeitkonto abgezogen.

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Community-Antworten (7)

P
Pappnase

09.05.2011 um 17:04 Uhr

§ 4 Arbeitszeitgesetz besagt, dass der AN nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause machen MUß! "eine 30-minütige Pause vom Zeitkonto abgezogen" - Euer AG ist lustig! Der AN muß diese Pause auch machen, der AG ist genauso wie der AN dazu verpflichtet, die Pausenregelungen einzuhalten. Wenn dem AN nach mehr als 6 Std. Arbeit ohne Pause ein Unfall passiert, kann die Berufsgenossenschaft ganz schön zickig werden!

R
rolfo

09.05.2011 um 17:15 Uhr

Ich habe das Gefühl, dass Fridofrosch was ganz anderes meint als Zeitkontoabzug. Pause ist keine bezahlte Arbeitszeit. Wenn ein Kollege 6 Stunden arbeitet, macht er eine halbe Stunde Pause, dann nochmals 10 Minuten arbeitet hat er eine bezahlte Arbeitszeit von 6:10.

K
kunzundhinz

09.05.2011 um 17:20 Uhr

Die Pausen lt. ArbZg sind ab > 5 Minuten über den entsprechenden Zeit zu beachte/ zu machen. Bis 5 Min. wird tolleriert.

U
Ulrik

09.05.2011 um 17:29 Uhr

Unser Zeitwirtschaftsprogramm berechnet die Pausen an den Netto-Arbeitszeiten. Arbeitest Du bis zu 6 Stunden, wird keine Pause abgezogen/nötig. Arbeitest Du 6 Stunden und 10 Minuten (brutto), dann mußt Du 10 Minuten Pause machen, weil Du dann wieder bei 6 Stunden netto bist.

A
AucheinGast

09.05.2011 um 17:30 Uhr

Die Pausen lt. ArbZg sind ab > 5 Minuten über den entsprechenden Zeit zu beachte/ zu machen. Bis 5 Min. wird tolleriert. Antwort 3 Erstellt am 09.05.2011 um 15:20 Uhr von kunzundhinz

wenn das so wäre, warum sollten dann raucher ausstempeln?

P
Petrus

09.05.2011 um 18:46 Uhr

warum sollten dann raucher ausstempeln

Weil Äpfel (=Toleranz der Berufsgenossenschaften und der Rechtsprechung bezüglich Auslegung des ArbZG) nichts mit Birnen (=Toleranz des Chefs bezüglich der von ihm als Arbeitszeit zu bezahlenden Tätigkeiten) zu tun haben.

A
AucheinGast

09.05.2011 um 19:30 Uhr

Und wieder einmal ein Fruchsalat;-)

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