Erstellt am 09.05.2011 um 15:04 Uhr von Pappnase
§ 4 Arbeitszeitgesetz besagt, dass der AN nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause machen MUß!
"eine 30-minütige Pause vom Zeitkonto abgezogen" - Euer AG ist lustig! Der AN muß diese Pause auch machen, der AG ist genauso wie der AN dazu verpflichtet, die Pausenregelungen einzuhalten. Wenn dem AN nach mehr als 6 Std. Arbeit ohne Pause ein Unfall passiert, kann die Berufsgenossenschaft ganz schön zickig werden!
Erstellt am 09.05.2011 um 15:15 Uhr von rolfo
Ich habe das Gefühl, dass Fridofrosch was ganz anderes meint als Zeitkontoabzug.
Pause ist keine bezahlte Arbeitszeit.
Wenn ein Kollege 6 Stunden arbeitet, macht er eine halbe Stunde Pause, dann nochmals 10 Minuten arbeitet hat er eine bezahlte Arbeitszeit von 6:10.
Erstellt am 09.05.2011 um 15:20 Uhr von kunzundhinz
Die Pausen lt. ArbZg sind ab > 5 Minuten über den entsprechenden Zeit zu beachte/ zu machen. Bis 5 Min. wird tolleriert.
Erstellt am 09.05.2011 um 15:29 Uhr von Ulrik
Unser Zeitwirtschaftsprogramm berechnet die Pausen an den Netto-Arbeitszeiten.
Arbeitest Du bis zu 6 Stunden, wird keine Pause abgezogen/nötig.
Arbeitest Du 6 Stunden und 10 Minuten (brutto), dann mußt Du 10 Minuten Pause machen, weil Du dann wieder bei 6 Stunden netto bist.
Erstellt am 09.05.2011 um 15:30 Uhr von aucheingast
Die Pausen lt. ArbZg sind ab > 5 Minuten über den entsprechenden Zeit zu beachte/ zu machen. Bis 5 Min. wird tolleriert.
Antwort 3 Erstellt am 09.05.2011 um 15:20 Uhr von kunzundhinz
wenn das so wäre, warum sollten dann raucher ausstempeln?
Erstellt am 09.05.2011 um 16:46 Uhr von petrus
> warum sollten dann raucher ausstempeln
Weil Äpfel (=Toleranz der Berufsgenossenschaften und der Rechtsprechung bezüglich Auslegung des ArbZG)
nichts mit Birnen (=Toleranz des Chefs bezüglich der von ihm als Arbeitszeit zu bezahlenden Tätigkeiten)
zu tun haben.
Erstellt am 09.05.2011 um 17:30 Uhr von AucheinGast
Und wieder einmal ein Fruchsalat;-)