Erstellt am 05.05.2011 um 11:16 Uhr von wahlvst
Einfach einmal § 13 Lesen. BRM sollten übrigens des öftern mal in Gesetz schauen. Ist die Anzahl der BR unter Ausnützung aller EBRM erschöpft MUSS eine Neuwahl stattfinden. Nachwählen gibt es nicht.
Erstellt am 05.05.2011 um 11:18 Uhr von Krähe
Hallo Nanne,
wenn ihr mehrere Listen bei der BR-Wahl hattet, dann müsst ihr die Ersatzmitglieder immer aus der Liste nehmen, auf der das verhinderte reguläre BR-Mitglied kandidiert hat.
Nach dem was du schreibst, habt ihr falsch ausgewählt, wenn ihr erst einmal alle von einer Liste pauschal genommen habt.
Was ist denn mit den übrigen 4 Listen? Du schreibst, die erste von 5 Listen ist ausgeschöpft?
Gruß
Krähe
Erstellt am 05.05.2011 um 11:36 Uhr von Nalla
Hallo Krähe, auf der liste war nur ein weiteres ersatzmitglied, deshalb ist die liste erschöpft. Auf den anderen Listen sind auch nicht mehr viele die nachrücken könnten. du saggst es muss einer aus der liste sein auf der das ausgeschiedene mitglied kaniediert hatt, jetzt sind aber aus der Liste keine mehr verfügbar, was dann?
Erstellt am 05.05.2011 um 12:02 Uhr von rolfo
Wenn die Ersatzmitglieder einer Liste aufgebraucht sind wird auf die Ersatzmitglieder der nächsten Liste zurückgegriffen
Erstellt am 05.05.2011 um 12:11 Uhr von petrus
§15 WO (samt Kommentar) zu Rate ziehen, würde ich sagen
Erstellt am 05.05.2011 um 13:20 Uhr von charlot
...im Endeefkt können sich so ganz leicht die Mehrheitsverhältnisse im BR ändern. Auch dann mit der Folge, dass die Neue mehrheit dann ggf. den BRV und auch Ausschussmitglieder usw. neu wählen lässt