Hallo allerseits,

in unseren Standard-Verträgen ist festgelegt, dass der AG vermögenswirksame Leistungen nach §13 Abs. 2 des 5. VermBG zahlt, sofern der Nachweis für einen entsprechenden Vermögensbildungsvertrag erbracht wurde.
Bisher ist es egal, ob die VL für einen Bausparvertrag, die Persionskasse oder eine Direktversicherung verwendet wird. Genau das möchte der AG jetzt aber beschränken und nur noch bei einem bestimmten Verwendungszweck der VL zahlen.
Darf der Arbeitgeber das so ohne weiteres? Und kann der Betriebsrat (evtl. über betriebliche Übung) was dagegen tun?

Grüße shortstuff