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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zahlung vermögenswirksamer Leistungen - nur an "ausgewählte Mitarbeiter"?

F
Forumsgast
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns im Unternehmen haben wir nun den Fall, dass eine neu einzustellende Mitarbeiterin vermögenswirksame Leistungen gezahlt bekommen soll (vertraglich festgelegt). Alle bisher angestellten Mitarbeiter bekommen keine vermögenswirksamen Leistungen.

Kann der Arbeitgeber wirklich frei wählen, welche seiner Mitarbeiter VL bekommen? oder sollte nicht eigentlich "gleiches Recht für Alle" herrschen? Also entweder bekommen alle diese Zusatzleistung oder keiner?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten !

4.75101

Community-Antworten (1)

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Rapper22

19.11.2008 um 12:38 Uhr

Hallo,

es müsste erst einmal geklärt werden, ob es eine Erstzahlung eures AG ist oder ob diese neue Mitarbeiterin bereits seit längerem, vom alten AG her, diese VL Leistungen in irgend eine Spraform besitzt. Wenn sie es schon länger hat, kann es natürlich sein, dass sie es als Bestandteil ihres Arbeitsvertrags haben will, damit die Förderung nicht flöten geht. Bei einzelvertraglichen Sachen ist es immer eine Verhandlungssache zwischen AN und AG. Wenn euer AG die Mitarbeiterin unbedingt haben möchte, kann es natürlich auch von ihr bestimmte Forderungen geben, so wie die Weiterzahlung von VL. Daraus kann man dann aber nicht ableiten, dass "gleiches Recht für Alle" bestehen muß. Wenn es natürlich die Erstzahlung sein sollte, also durch euren AG erstmalig erfolgt, dann würde ich als BR diese Recht beanspruchen wollen. Das solltet ihr erst einmal prüfen und dann ein klärendes Gespräch mit eurem AG führen.

MfG

Rapper22

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