Zahlung vermögenswirksamer Leistungen - nur an "ausgewählte Mitarbeiter"?
Hallo zusammen,
bei uns im Unternehmen haben wir nun den Fall, dass eine neu einzustellende Mitarbeiterin vermögenswirksame Leistungen gezahlt bekommen soll (vertraglich festgelegt). Alle bisher angestellten Mitarbeiter bekommen keine vermögenswirksamen Leistungen.
Kann der Arbeitgeber wirklich frei wählen, welche seiner Mitarbeiter VL bekommen? oder sollte nicht eigentlich "gleiches Recht für Alle" herrschen? Also entweder bekommen alle diese Zusatzleistung oder keiner?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten !
Community-Antworten (1)
19.11.2008 um 12:38 Uhr
Hallo,
es müsste erst einmal geklärt werden, ob es eine Erstzahlung eures AG ist oder ob diese neue Mitarbeiterin bereits seit längerem, vom alten AG her, diese VL Leistungen in irgend eine Spraform besitzt. Wenn sie es schon länger hat, kann es natürlich sein, dass sie es als Bestandteil ihres Arbeitsvertrags haben will, damit die Förderung nicht flöten geht. Bei einzelvertraglichen Sachen ist es immer eine Verhandlungssache zwischen AN und AG. Wenn euer AG die Mitarbeiterin unbedingt haben möchte, kann es natürlich auch von ihr bestimmte Forderungen geben, so wie die Weiterzahlung von VL. Daraus kann man dann aber nicht ableiten, dass "gleiches Recht für Alle" bestehen muß. Wenn es natürlich die Erstzahlung sein sollte, also durch euren AG erstmalig erfolgt, dann würde ich als BR diese Recht beanspruchen wollen. Das solltet ihr erst einmal prüfen und dann ein klärendes Gespräch mit eurem AG führen.
MfG
Rapper22
Verwandte Themen
Zahlung vermögenswirksamer Leistungen nur bei bestimmtem Verwendungszweck zulässig?
ÄlterHallo allerseits, in unseren Standard-Verträgen ist festgelegt, dass der AG vermögenswirksame Leistungen nach §13 Abs. 2 des 5. VermBG zahlt, sofern der Nachweis für einen entsprechenden Vermögensb
Änderungsvereinbahrung
ÄlterHallo,eine Kollegin hat eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag bekommen. Der Satz lautet: Übersteigert das vereinbarte Gesamtbruttogehalt das Tarifgehalt bzw. erhält der Mitarbeiter übertarif
Betriebsvereinbarung - wie lange gelten/wirken einzelne Leistungen nach Kündigung der BV nach?
ÄlterUnsere Betriebsvereinbarung wurde zum Jahresende 2005 fristgemäß gekündigt und voraussichtlich wird eine neue Betriebsvereinbarung mitte diesen Jahres abgeschlossen. Hinsichtlich der Nachwirkung (Gült
Vertragliche Leistungen stimmen mit tatsächlichen Leistungen nicht überein. Habe ich ein Recht mehr Geld, Urlaub etc. ??
ÄlterHallo, ich bräuchte mal Hlife in einem aktuellen Fall. Bin beschäftigt bei einer Dienstleistungsfirma, meine Arbeitszeit ist Verträglich vereinbart auf 4,5 Std. Täglich von Montag bis Samstag (6 T
Verwarnung durch BR nach Info an GF über Aufwandsentschädigung für BR
ÄlterHallo, ich versuche die Fakten mal so emotionslos wie möglich zu schildern. Bin seit ca. 12 Monaten Mitglied in einem neu gegründeten, 9 Köpfigen BR und gleichzeitig Vorgesetzter in einer Produkti