Erstellt am 20.03.2007 um 13:15 Uhr von NN111
Hallo,
was bedeutet "VL" ?
Erstellt am 20.03.2007 um 13:16 Uhr von matze83
Wahrscheinlich "Vermögenswirksame Leistungen"
Erstellt am 20.03.2007 um 13:24 Uhr von Wüstenrot
Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich erstmal freiwillige Leistungen des ArbGeb. Wenn ihr keinen TV habt, in dem soetwas ggf. geregelt ist, frag mal beim BR oder in der Personalabt. nach, ob der ArbGeb auf freiwilliger Basis etwas bezahlt. Selbst eine Gehaltsumwandlung könnte sich ja wegen der Arbeitnehmersparzulage vom Staat dennoch lohnen...
Erstellt am 21.03.2007 um 19:51 Uhr von azubi
Und was heißt "außerhalb des Tarifs eingestellt"? Wenn Arbeitnehmer in der Gewerkschaft ist und Arbeitgeber im tarifschließenden Verband, kann man ja zum Beispiel schon gar nicht außerhalb des Tarifs einstellen?
Erstellt am 21.03.2007 um 19:53 Uhr von Kölner
@azubi
nanana!
Warum soll das nicht gehen?
Erstellt am 22.03.2007 um 12:16 Uhr von azubi
@kölner:
§ 4 I TVG
(außer, der Arbeitgeber hat eine OT-Mitgliedschaft, die das BAG ja in einem wieder mal bemerkenswerten Akt der Klassenjustiz zugelassen hat)
Erstellt am 22.03.2007 um 12:20 Uhr von Kölner
@azubi
Aber Du kannst davon ausgehen, dass selbst bei einer Mitgliedschaft des AG im Arbeitgeberverband und der Gewerkschaftsmitgliedschaft des AN ein AV frei gestaltet werden kann, vor allem (über) dem gängigen TV!