Hallo KollegenInnen,

laut NachwG §3 muss ein Arbeitsvertrag binnen eines Monats geändert werden, welche §en treten in Kraft, wenn dies nicht geschehen ist, bzw, der Kollege bereits seit 3 Monaten in der neuen Position arbeitet, jedoch ohne Arbeitsvertragsänderung, geschweige denn Gehaltsanpassung. Selbst nach außen (Kunden, Behörden...) wird der Kollege in seiner neuen Funkton genannt.
Welche §en können wir BR/ oder auch der MA der GL um die Ohren pfeffern, wir wollen dies mit harten Fakten äußern, der Schmusekurs zieht hier nicht und ist in der derzeitigen Situation leider auch nicht angebracht.

Danke und vG

Die GL wurde bereits mehrfach