Hallo Kollegas,

da unser AG (2 Geschäftsführer) es bislang nie geschafft haben, den BR rechtzeitig und umfassend zu informieren, und das auch noch u-n-a-u-f-g-e-f-o-r-d-e-r-t, sind wir an unsere Grenzen gestoßen, ab sofort keine Ausnahme mehr durchgehen zu lassen. Wir werden morgen beiden die Hosen ausziehen und haben schon einen richtigen "Bußgeldkatalog" aufgestellt, damit wir alle Verstöße vorlegen können.

Frage an euch: Hat von euch schon jemand erfahrungen sammeln können in punkto Hinweis an den AG zwecks § 121 und § 23 Abs 3 mit entsprechenden Folgen?

Lieben Dank...........