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Einigungstelle wegen Ablehnung von Verhandlung?

R
Radschlag
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat ein Programm initiert, innerhalb dessen die Verkaufszahlen verbessert werden sollen. Dazu werden die Mitarbeiter an bestimmten Umsatzzahlen einzelner Produkte gemessen und zusätzlich geschult. Da die Bemessung unfair war, Mitarbeiter isoliert werden sollten, mittels eines psychologisch geschulten Coach getrimmt werden sollten und bei nichterreichen der Verkaufszahlen sollte wegen Minderleistung abgemahnt werden hat der BR widersprochen und Änderungsvorschläge formuliert. Daraufhin hat der AG das Programm negiert und will nun gleich mit Abmahnung beginnen. Können wir damit vor die Einigungsstelle gehen?

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Community-Antworten (1)

S
Südmann

04.04.2011 um 21:08 Uhr

was heißt " der AG hat das Programm negiert" ?

die Einführung dieses Programms wäre einigungsstellenfähig

wenn der AG nun dieses Programm nicht mehr einführen , sondern wild abmahnen will, ist dies natürlich kein Thema für eine Einigungsstelle

wobei man berücksichtigen muß, daß der AG im Fall der Fälle (Kündigungsschutzklage) die Wirksamkeit einer Abmahnung beweisen muß z.b. bei "Minderleistung" muß eine "Normalleistung" festgelegt werden was wiederum mitbestimmungsrelevant wäre

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