Erstellt am 04.04.2011 um 19:08 Uhr von Südmann
was heißt " der AG hat das Programm negiert" ?
die Einführung dieses Programms
wäre einigungsstellenfähig
wenn der AG nun dieses Programm nicht mehr einführen , sondern wild abmahnen will,
ist dies natürlich kein Thema für eine Einigungsstelle
wobei man berücksichtigen muß, daß der AG im Fall der Fälle (Kündigungsschutzklage)
die Wirksamkeit einer Abmahnung beweisen muß
z.b. bei "Minderleistung" muß eine "Normalleistung" festgelegt werden
was wiederum mitbestimmungsrelevant wäre