Erstellt am 16.10.2006 um 19:50 Uhr von Kölner
@Tine
1. dringende betriebliche Gründe?
2. könnte ein Grund sein...
3. da hat er den AG für verantwortlich zu machen
Erstellt am 17.10.2006 um 00:06 Uhr von Heini
Nein, das kann er nicht.
Das Betriebsratsmitglied meldet sich bei seinen unmittelbaren Vorgesetzten für Betriebsratsarbeit ordentlich ab und geht.
Bei der Terminierung dieser Verhandlung kannte die GL sicherlich die selbst geschaffene Personalsituation des Betriebes.
Ob sich irgendein Bereichsleiter darüber Ärgert ist unerheblich.
Der Gesprächspartner des BR ist die GF oder eine beauftragte Person und nicht wichtige Bezirksleiter, Abteilungsleiter, Vorarbeiter oder Sonstige. Müsste jedes Betriebsratsmitglieder von Vorgesetzten, Erlaubnis für seine Betriebsratsarbeit einholen, gebe es ständige endlose Diskussionen und Streitereien und die BR Arbeit würde zum erliegen kommen.
Erstellt am 17.10.2006 um 00:22 Uhr von Ralf-Fossi
Heini hat vollkommen recht. Siehe auch BetrVG § 37.2.
Kannst du deinem Bereichsleiter ja mal unter die Nase halten oder auch vorschlagen, er kann sich ja bei der GF über dich beschweren. Glaubst du, das macht er? :-)
Ich denke eher nicht.
Gruß
Ralf-Fossi
Erstellt am 17.10.2006 um 07:06 Uhr von Bergmann
3. er sich drüber ärgert,dass die Stunden auf seinen Bereich gerechnet werden ?
Seit wann werden die Kosten des Betriebsrates als Verursacherprinzip auf die einzelnen Abteilungen bzw. Personen abgerechnet ? Da können ja einzelne Abteilungen arm bei werden ! Die Kosten des Betriebsrates hat der AG zu tragen,komplett.Der AG soll sich eine Kostenstelle einrichten,wo einzelne Abteilungen ihre BR-Kosten angeben.
BetrVG § 40
Erstellt am 17.10.2006 um 09:14 Uhr von Edelweis
@tine- wie groß ist Euer BR.? Deine Formulierung "3.Mitglied im Betriebsrat"irritiert mich etwas. Bist Du "Vollmitglied" oder "Ersatzmitglied"?