Erstellt am 23.10.2013 um 11:16 Uhr von Lexipedia
Gegenfrage:
Warum nicht?
Er sollte aber lieber mal vorher fragen, warum der Antrag abgelehnt wurde und die "Mängel/Fehler/usw" abändern oder darüber verhandeln.
Erstellt am 23.10.2013 um 11:17 Uhr von gironimo
Im Prinzip ja - wenn sich neue Fakten ergeben. Ansonsten wäre es ja vergebliche Liebesmüh. Es sei denn, der AG spekuliert darauf, dass sich die Mehrheitsverhältnisse geändert haben. Da müsste der BR aber dann darauf erkennen, dass über ein gleichlautenden Antrag nicht zweimal abgestimmt wird; ein Beschluss also schon vorliegt.