Darf ein Betriebsrat das?
ein kollege hat eine interne Ausschreibung nicht bekommen, es hiess es wird jemand vom fach gesucht, Jetzt will die Firma jemand internes genau auf diesen Posten setzen, aber er is auch nich vom Fach . Wie soll der Betriebsrat sich entscheiden?
Community-Antworten (3)
18.03.2011 um 14:26 Uhr
Hallo,
Deine Frage wird mir nicht ganz klar. Hat der Kollege sich nicht auf die zu besetzende Stelle bewerben können, weil er nichts von der Ausschreibung wußte? Das dürfte an der Besetzung einer Stelle nichts ändern. Ist der Arbeitsplatz Eures Mitarbeiters gefährdet (soll die Stelle gestrichen werden, steht eine Kündigung des Kollegen an)? Dann sieht es anders aus. Ihr könntet in diesem Fall der Einstellung oder Umsetzung eines Mitarbeiters nach § 99 BetrVG widersprechen, weil die Gefährdung für den anderen Kollegen besteht - vorausgesetzt, die Stelle ist für ihn geeignet.
Der Betriebsrat bestimmt nicht hinsichtlich der fachlichen Eignung mit. Das gibt § 99 BetrVG nicht her. Dafür ist der Arbeitgeber zuständig. Ob er die Auswahl immer richtig trifft oder nicht, ist sein Problem.
Natürlich könnt Ihr den Arbeitgeber jederzeit darauf aufmerksam machen, dass es da noch einen anderen Mitarbeiter gibt, der Interesse an der Stelle hat und geeignet wäre. Mehr aber auch nicht...
Gruß von Saxonia
18.03.2011 um 14:35 Uhr
ihr werdet angehört
und im § 99 BetrVG sind eure Zustimmungsverweigerungsgründe abschließend aufgeführt
die ihr - ggfs - fristgerecht dem AG - substantiiert, d.h. ausführlich auf den einzelfall bezogen begründet - mitteilt
18.03.2011 um 16:39 Uhr
ein kollege hat eine interne Ausschreibung nicht bekommen
Das Problem an der Sache ist, was Du mit dem Satz meinst!
Interne Ausschreibungen sind an geeigneter Stelle (d.h. einer Stelle von der jedem bekannt ist das dort wichtige Aushänge gemacht werden, i.d.R. das "schwarzes Brett") für eine ausreichende Dauer (i.d.R. länger als eine Woche) auszuhängen, so das alle AN i.d.R. davon Kenntnis nehmen können. Eine persönliche Zustellung an alle AN ist dagegen nicht erforderlich.
So weit der AG das gemacht hat ist es Pech das der Kollege nichts davon erfahren hat. Falls der AG aber die "interne Ausschreibung" nur einem begrenzten Personenkreis bekannt gemacht hat (indem sie nur diesen Personen zugestellt hat oder sie an einer ungeeigneten Stelle oder zu kurz erfolgt ist) ist das so als wäre sie gar nicht erfolgt. Sofern der Betriebsrat diese Ausschreibung ausdrücklich verlangt hat (evtl. indem Ausschreibungen allgemein immer erforderlich sind), hat er dann einen Widerspruchsgrund nach §99 (1) Nr. 5 BetrVG.
Ebenso hat der AG befristet Beschäftigte über unbefristete Arbeitsplätze zu informieren: §18 TzBfG (was er automatisch getan hat wenn er eine ordentliche Ausschreibung gemacht hat). Hat er das nicht getan hat der BR einen Widerspruchsgrund nach §99 (1) Nr. 1 BetrVG.
Es kann also durchaus sein, das der BR der Versetzung widersprechen kann, weil der Kollege (oder ein anderer befristeter Kollege) nichts von der Ausschreibung erfahren hat.
Wie soll der Betriebsrat sich entscheiden?
Wie ihr es für richtig haltet und so weit es überhaupt einen Widerspruchsgrund gibt. Da wird Euch niemand raten können......
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Gewerkschaft Betriebsrat - Danke für Antworten und Meinungen
ÄlterHallo, ganz kurz meine Situation: Seid 32 Jahren in der Gewerkschaft mit sehr großen „Beiträgen“ Seid 7 Jahren in diesen Betrieb als Abteilungsleiter. Seid Mai 2006 im Betriebsrat gewählt
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Können die Mitarbeiter einer Niederlassung zu Betriebsrat Hauptsitz beitreten, wenn sie nach Entlassungswelle nur noch unter 5 Mitarbeiter in dieser Niederlassung sind?
ÄlterHallo, kann man nachträglich noch einem Betriebsrat zugeordnet werden, wenn man plötzlich am Standort unter 5 Mitarbeiter ist? Der Betriebsrat ist an einem Standort der Firma, wir sitzen an einem
Verweigert Einstellung § 99
ÄlterEin Antrag zur beabsichtigten Einstellung und Eingruppierung zum Dienstag 01.04.2014 wurde von der Geschäftsleitung am Mittwoch den 26.03.2014 in den Briefkasten des Betriebsrates eingeworfen. Der Bet