Hallo,
da scheint sich wieder ein Thread verabschiedet zu haben, deshalb ermögliche ich (hoffentlich im Sinne des Threaderstellers) mal eine Diskussion in einem neuen Thread.

Ursprüngliche Frage:

Guten Tag Kollegen

Wir haben im Betrieb einen Vorgesetzte, der nur schreit, Mitarbeiter beleidigt, abfällig über ausländische Mitarbeiter redet, kurz gesagt, er benimmt sich komplett daneben und verstößt täglich gegen § 75 BetrVG.

Der BR hatte schon Gespräche mit der Geschäftsleitung, die Probleme sind denen bekannt, ebenso mit der Personalabteilung, denen ist das auch bekannt und mit dem Produktionsleiter, dem ist das auch bekannt.
Da es nicht besser wird mit dem Vorgesetzte und laut Krankenkasse die psychischen Erkrankungen bei 50% liegen, gefolgt von muskulären/skelettaären Erkrankungen und letztendlich Erkältungskrankheiten, hat der Betriebsrat jetzt vor, den Vorgesetzte abzumahnen.
Als letzte Konsequenz wurde der BR auf § 104 BetrVG zugreifen müssen, damit der Betriebsfrieden wieder hergestellt wird und die psychische Erkrankungen nachlassen.

Wäre eine Abmahnung möglich und rechtens?

Danke im voraus
Erstellt am 16.06.2022 um 08:30 Uhr von MarcFlemming
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Mein Senf dazu:

Eine Abmahnung hat eine juristische Relevanz, da sie i.d.R. eine Androhung weiterer Konsequenzen beinhaltet - die aber nur vom Arbeitgeber selbst initiiert werden können.

Insofern ist der BR auch bei der Abmahnung als solche raus.

Auch §104 bewirkt ja keine Aktivität durch den BR, sondern spielt den Ball zunächst zum Arbeitgeber, der dann in letzter Konsequenz rechtswirksam kündigen würde.

Es ist dem BR aber nicht verboten, mit dem Mitarbeiter zu sprechen und ihm seine Absichten zu erläutern. Vielleicht hilft's ja. Nur eine Abmahnung ist es dann eben nicht.