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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterschriften auf Überstundenantrag

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbeit müssen alle Mitarbeiter/innen unterschreiben. Nun weigern sich viele, da über der Unterschriftenliste der Satz steht: das sich die mitarbeiter/innen mit ihrer Unterschrift zur Mehrarbeit verpflichten. Jetzt denken wir im BR darüber nach den Unterschriftenanhang abzuschaffen. Somit zählt nur noch der Antrag für Mehrarbeit. Die Begründung der Kolleginnen und Kollegen ist: das bei uns Mehrarbeit auf freiwilliger Basis läuft und eh in dem Arbeitsvertrag die Bereitschaft zur Mehrarbeit verankert ist. Nun die Frage: Müssen die Kolleginnen und Kollegen den Antrag für Mehrarbeit überhaupt unterschreiben oder geht es auch ohne? Bei uns gehen die Abteilungsleiter wöchentlich herum und suchen sich die Teams für die Mehrarbeit zusammen ( hat noch nie Probleme gegeben) Müssen die Mitarbeiter/innen diese wöchentliche Liste Unterschreiben oder reicht das Wort? Danke für eine Antwort. de Betriebsfrosch

2.11307

Community-Antworten (7)

P
pitsieben

18.03.2011 um 08:15 Uhr

@ betriebsfrosch, wenn der Antrag für die Mehrarbeit mit den Namen der MA vom BR genehmigt worden ist, müssen diese MA auch die Mehrarbeit leisten. Die MA brauch das nicht extra unterschreiben.

T
Tanzbär

18.03.2011 um 08:33 Uhr

Einen Antrag auf was weis ich unterschreibt der Antragsteller, und nicht irgendein Mitarbeiter.

A
alterBrummbär

18.03.2011 um 09:00 Uhr

"wenn der Antrag für die Mehrarbeit mit den Namen der MA vom BR genehmigt worden ist, müssen diese MA auch die Mehrarbeit leisten." Sehr gewagte Aussage.

R
rkoch

18.03.2011 um 09:45 Uhr

@betriebsfrosch

Ihr macht vielleicht komische Sachen!

  1. Ein ganzes Vierteljahr im voraus würde ICH niemals Mehrarbeit genehmigen (ich bin kein Hellseher)
  2. Wenn ein AG bereits weiß, das er im nächsten Vierteljahr PERMANENT Mehrarbeit benötigt würde ich schauen das er Personal einstellt (Mehrarbeit soll nicht dauerhaft und nicht als Ersatz für Neueinstellungen genutzt werden - Klause in vielen MTV und Inhalt gängiger Rechtsprechung)
  3. Bevor ein MA davon erfährt, das er Mehrarbeit machen soll, habe ich als BR zugestimmt, nicht umgekehrt! Wie sieht denn das aus, wenn die MA erfahren, das sie Mehrarbeit leisten sollen und dann heißt es Ätsch, war ein Scherz, Euer Böser BR hat die Mehrarbeit abgelehnt....
  4. AN sind nur dann zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet, wenn sie sich EINZELVERTRAGLICH dazu verpflichten, die Zustimmung des BR ist KEINE ERSATZ für die Verpflichtung der MA! Wenn die MA Kraft Formularvertrag ohnehin zu Mehrarbeit verpflichtet sind, was soll die Verpflichtungsklausel im Antrag? Falls sie nicht ohnehin zur Mehrarbeit verpflichtet sind haben die MA ABSOLUT RECHT, dann kann der BR sie Kraft BV nicht dazu zwingen, sondern sollte sie gerade vor so einem Unsinn SCHÜTZEN!

Danach frage ich mich: Für wen arbeitet ihr als BR eigentlich? Pro oder Contra AN?

P
pitsieben

18.03.2011 um 11:21 Uhr

@ all, der BR hat nach § 87 BetrVG das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Anordnung der Überstunden und ihrer Modalitäten. Ebenso ist es ohne Bedeutung, ob die Überstunden von den betroffenen AN freiwillig geleistet werden (BAG 21. 12. 82, 11. 11. 86).

Also hat der MA die Überstunden zu leisten, wenn der BR dem zugestimmt hat.

P
paula

18.03.2011 um 11:30 Uhr

pitsieben

Du hast da die kollektivrechtliche und individualrechtliche Seite etwas durcheinander....

A
alterBrummbär

18.03.2011 um 11:30 Uhr

§§ 241 Abs.2 und 315 BGB sind ohne Bedeutung?

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