Erstellt am 27.06.2016 um 11:16 Uhr von celestro
Also Urkundenfälschung würde ich verneinen, da hier überhaupt keine Urkunde im rechtlichen Sinne vorliegen dürfte. Aber Dienstpläne müssen durch Euch genehmigt werden. Wenn die verändert werden, dann sind es nicht mehr die ursprünglichen Pläne und die müßten folglich wieder über Euren Tisch.
Eine "Gesetzmäßigkeit" wirst Du wohl so nicht finden. Aber ist die PDL denn Vertreterin des AG ? Gibt es eine dieser Person übergeordnete Stelle, an die Ihr Euch zunächst einmal wenden könnt ?
Edit:
"Keine Änderung ohne Mitbestimmung - Rechtswirksamkeit eines Schichtplanes
1. Ein Schichtplan kann ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht durch Direktionsrecht des Arbeitgebers verändert werden.
2. Dem Arbeitnehmer steht für den Fall, dass er mit der Veränderung zu seinen Ungunsten nicht einverstanden ist, Anspruch auf Vergütung für die ausfallenden Schichtstunden zu.
3. Ansprüche aus Arbeitszeitkonten sind frühestens zum Ablauf des Verteilzeitraums fällig, sodass eine Ausschlussfrist auch erst zu diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt.
(LAG Niedersachsen — Urteil 29.04.2005 - 16 Sa 1330/04)"
Wenn die PDL also Dienste kürzt, ohne Einverständnis des MA, dann muß das Geld dennoch bezahlt werden. Ich wette die PDL wird sich das recht schnell verkneifen, wenn die MA da mal vor Gericht ziehen.
Erstellt am 27.06.2016 um 11:54 Uhr von gironimo
Da solltet Ihr unmissverständlich klar machen, dass Ihr auf Eure Mitbestimmung besteht und die Dienstpläne so umgesetzt werden müssen, wie sie zwischen BR und AG abgestimmt wurden.
Sprecht den AG an und verlangt, dass dieser auf den PDL Einfluß nimmt und das einseitige Handeln unterbindet.
Macht klar, dass Ihr unter Umständen vom § 23 Abs. 3 BetrVG gebrauch machen müsstet, wenn sich am Zustand nichts ändert.