E-Mail ohne AG-Unterschrift rechtsgültig?
Dem BR wurde heute eine umfassende Arbeitszeitänderung einer Abteilung per Mail vom AG für die morgige BR-Sitzung zugesandt. Diese Maßnahme ist vom AG deshalb auch nicht unterzeichnet. Beginnt die Frist trotzdem zu laufen oder kann der BR in seiner Sitzung beschließen, dass die Vorlage des AG keine Gültigkeit besitzt und dadurch auch die Wochenfrist noch nicht begonnen hat? Danke schon mal für eure Infos.
Community-Antworten (8)
30.06.2014 um 16:49 Uhr
Gibts da ne frist? wäre mir neu. Kündigungen usw. haben ne frist.
und als aller erstes musst du eine heut angenommene Anhörung nicht in die morgige Sitzung nehmen. teil dem AG mit das dies zu kurzfristig ist.
Gerade bei AZ muss man sich die Zeit nehmen um alles richtig zu machen und Infos einholen...ggf sogar noch ne schulung besuchen oder ähnliches..
eine 1 Wochen frist gibt es hier nicht.
Berichtigt mich wenn ich was falsches sage, gleich Feierabend und kann bzw. will nicht mehr nachschlagen :)
30.06.2014 um 17:00 Uhr
Der Antrag zum Beschluss irgendeiner Maßnahme muss nicht zwingend unterschrieben sein. Fristen gibt's dafür keine, das müsst ihr entscheiden ob es so kurzfristig überhaupt möglich ist. Dabei wäre auch zu beachten ob es dazu bestehende Regelungen aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt, ob die Änderung der Arbeitszeit vorübergehend ist oder von Dauer sein soll.
30.06.2014 um 17:05 Uhr
AG will den Empfang von 3-Schicht auf 2-Schicht umstellen. GKP`s der Notaufnahme sollen dann dies alles zusätzlich abdecken. Für uns BR kaum vorstellbar, da andere "Baustelle" und NA eh schon deutlich mit Arbeit ausgelastet. Wir haben Mitte Juli eine Inhouseschulung mit RA zu BetrVG Teil I und wollen die frist bis dahin ausdehnen, um uns dann rechtssicher beraten lassen zu können.
Die Mail wurde übrigens von unserer Pressereferentin im Auftrag des AG geschrieben. Sie ist zuständig für den Empfangsbereich.
30.06.2014 um 17:46 Uhr
Hallo Fliege, für morgen kann man den Antrag des AG sicher noch zurückstellen, da sich kein BRM darauf vorbereiten konnte. Aber der § 29 BetrVG ist hinsichtlich eines Antrages durch den AG ja doch recht eindeutig. Es einfach bis Mitte Juli unbeachtet zu lassen, könnte schwierig werden. Sprecht doch mit dem AG und macht deutlich, dass der Antrag wohl eher abgelehnt wird, wenn Ihr nicht genügend Zeit zur Beratung habt. Ihr könntet auch über eine BV zur Arbeitszeit nachdenken, das dauert dann sicher länger. LG Lotte
Nachtrag: Wie jetzt eigentlich, Fliege oder Charivari?
30.06.2014 um 20:48 Uhr
@Lotte Fliege = GBR-Angelegenheiten Charivari = BR-Angelegenheiten
Sorry, für meine doppelte Namensnennung. Ich wollte bewußt die Fragen getrennt voneinander stellen. Wir (kommunale KH GmbH) haben seit kurzem einen neuen jungen dynamischen GF, welcher die letzten 15 Jahre nur in Privatkliniken das Sagen hatte und zeitgleich ein umfassendes Gutachten, welches er nun mit großer Freude abarbeitet... Wir Vorsitzende sind seit Wochen fast täglich 10 Stunden im Einsatz, um dagegen halten zu können. RA ist eingeschaltet - seine BR-Schulung findet eben Mitte Juli statt.
30.06.2014 um 23:37 Uhr
Charivari Dem BR wurde heute eine umfassende Arbeitszeitänderung einer Abteilung per Mail vom AG für die morgige BR-Sitzung zugesandt. Das BetrVG sieht keine feste Form für die Anhörung des BR vor. Es würde sogar reichen, wenn der AG euch mündlich informiert. § 80 sagt: Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten das muss nicht zwingend schriftlich sein und er kann es außerdem auch delegieren.
Beginnt die Frist trotzdem zu laufen In den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 gibt es keine Äußerungsfrist die zu beachten wäre, wie z.B. im § 99 oder § 102. Das BAG hat kürzlich in ein Urteil geschrieben, in welchem es um Fristen in einer BV / bzw. durch eine Einigungsstelle festgelegt, ging:
§ 87 Abs. 2 BetrVG sieht aber weder vor, dass der Betriebsrat im Bereich der durch § 87 Abs. 1 BetrVG geregelten Mitbestimmungsrechte binnen einer bestimmten Frist antworten noch dass ein etwaiger Widerspruch des Betriebsrats einer bestimmten Form genügen müsse.
BAG v. 09.07.2013, 1 ABR 19/12
Ihr könnt (müßt aber nicht) dem AG also freundlich den Eingang des neuen Arbeitszeitmodells mitteilen und ihm erklären, dass ihr nach abgeschlossener Recherche Eure Stellungnahme dazu abgeben werdet.
Zu dem doppelten nick werde ich mich jetzt mal nicht weiter äußern!
01.07.2014 um 00:52 Uhr
Es wurde ja hier schon gesagt - es gibt keine Frist und es muss auch nicht schriftlich mit Unterschrift sein.
Ihr solltet das Thema dennoch behandeln und dem AG mitteilen, dass Ihr noch erheblichen Gesprächsbedarf seht und daher dem Ansinnen nicht zustimmen könnt. Fordert den AG zu Verhandlungen über eine BV auf.
01.07.2014 um 02:42 Uhr
Der BR ist nur über Beschlüsse arbeitsfähig, Beschlussfassung ist nur möglich über in der TO genannte Punkte. Jedem BRM ist genügend Zeit zur Vorbereitung auf die Beschlussfassung einzuräumen. Wie soll das von Heute auf Morgen gehen ?
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