Erstellt am 27.02.2007 um 12:42 Uhr von Jube
Ja, er muss auch zur GF, in beiden Fällen.
Erstellt am 27.02.2007 um 13:40 Uhr von Chrisch
Bei uns wird der Urlaub des BRV mit dem BR Gremium abgesprochen und dann vom BRV selber unterschrieben an die Personalabteilung weitergeleitet. Da wir ein Zeiterfassungssystem haben werden eventuell anfallende Überstunden des BRV erfasst. Falls Zeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit anfallen, schreibt der BRV einen Korrekturbeleg den er selber unterschreibt und beim Personalwesen einreicht. Dieses Vorgehen ist eine gewachsene Struktur, die auf Vertrauen zwischen GF und BR basiert.
Erstellt am 27.02.2007 um 13:43 Uhr von Kölner
@salepf
Interessant ist diese Frage doch nur für freigegestellte BRV's - allen anderen unterliegen den "betriebsüblichen Urlaubsgenehmigungsverfahren".
Erstellt am 27.02.2007 um 13:59 Uhr von zzappy
auch bei uns ist es so, dass der Urlaub der Freigestellten im Gremium besprochen wird und dann im Zeiterfassungssystem von unserem Personalleiter genehmigt wird (dieses handelt sich aber nur um eine Formsache, die eigentliche "Genehmigung" erfolgt im Gremium).
Ebenso verfahren wir mit Mehrarbeit/Überstunden.