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Externer Personalchef greift in Belange des Betriebes ein

M
muddy
Jan 2018 bearbeitet

Kürzlich verlangte der Geschäftsführer von seinem Verwaltungsleiter, er solle auf Grund einer sofortigen Freistellung seinen Arbeitsplatz verlassen. Der Geschäftsführer hatte sich für diese Aktion mit dem Personalchef eines externen Betriebes "verstärkt". Bei diesem Betrieb handelt es sich um einen der Gesellschafter der gGmbH, welche unsere Einrichtung juristisch vorsteht. Der Geschäftsführer gab vor, für diesen Schritt ermächtigt zu sein, eben diesen Personalchef mitbringen zu können, auf Grund der Entscheidung des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung. Dieser Vorsitzende ist der Geschäftsführer des Betriebes, in dem dieser Personalchef arbeitet. - Ist so etwas zulässig? - Bedarf es für solche Entscheidungen nicht des Beschlusses der Gesellschafterversammlung?

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Community-Antworten (1)

G
ganther

10.03.2011 um 18:11 Uhr

Kommt darauf an welche Befugnisse diesem Vorsitzenden denn eingeräumt wurden. Das kann hier niemand beurteilen.

Aber was sollte sich denn ändern selbst wenn es hier im Innenverhältnis Probleme geben sollte? Euer Geschäftsführer darf zu solchen Gesprächen einen Anwalt hinzuziehen, oder auch einen anderen Externen, wenn hier der Datenschutz gewahrt bleibt....

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