Erstellt am 10.03.2011 um 17:11 Uhr von ganther
Kommt darauf an welche Befugnisse diesem Vorsitzenden denn eingeräumt wurden. Das kann hier niemand beurteilen.
Aber was sollte sich denn ändern selbst wenn es hier im Innenverhältnis Probleme geben sollte? Euer Geschäftsführer darf zu solchen Gesprächen einen Anwalt hinzuziehen, oder auch einen anderen Externen, wenn hier der Datenschutz gewahrt bleibt....