Kürzlich verlangte der Geschäftsführer von seinem Verwaltungsleiter, er solle auf Grund einer sofortigen Freistellung seinen Arbeitsplatz verlassen. Der Geschäftsführer hatte sich für diese Aktion mit dem Personalchef eines externen Betriebes "verstärkt". Bei diesem Betrieb handelt es sich um einen der Gesellschafter der gGmbH, welche unsere Einrichtung juristisch vorsteht. Der Geschäftsführer gab vor, für diesen Schritt ermächtigt zu sein, eben diesen Personalchef mitbringen zu können, auf Grund der Entscheidung des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung. Dieser Vorsitzende ist der Geschäftsführer des Betriebes, in dem dieser Personalchef arbeitet. - Ist so etwas zulässig? - Bedarf es für solche Entscheidungen nicht des Beschlusses der Gesellschafterversammlung?