Erstellt am 15.09.2008 um 21:25 Uhr von laffo2
Habt ihr einen Tarifvertrag oder eine BV zur Thematik der Arbeitszeiten/ Pausenzeiten? Wenn ja, ist dort eigentlich alles geregelt & bei einem Verstoss gegen diese Regelung zieht entweder eine einstweilige Verfügung beim ArbGericht oder sowieso der Gang zum Rechtsverdreher.
Des Weiteren habt ihr nach § 87 Abs.1 Zif. 2 BetrVG Mitbestimmungsrecht.Sollte dagegen verstoßen werden greift Abs.2, die Einigungsstelle.
Ihr habt einen Anlagenbesetzungsplan gegen den ebenfalls verstoßen wird.Ist der schriftlich fixiert?Wenn ja, mit Anwalt drohen.
Ihr müßt schon die Muskeln zeigen!!!!!!
Erstellt am 16.09.2008 um 20:59 Uhr von DonJohnson
Ja, laffo2 hat völlig Recht! So sollte es schön fein säuberlichst aussehen. Das ist die Möglichkeit des Gremiums! Ich gehe davon aus, dass einige von euerm Gremium auch diese Probleme haben und nciht alle freigestellt sind, richtig? Na, was fällt mir dann noch dazu ein? Hmmm, laß mal überlegen...
Ich frage mal, was passiert denn, wenn ein Gremiumsmitglied eine Toilettenpause braucht? Macht ihr euch alle da in die Hose, weil die Ablöse nciht da ist? Noch eine Frage, ihr habt doch sicherlich Sprechstunden - zumindest habt ihr ein Recht nach § 39 BetrVG hierzu. Nehmt ihr dieses Recht wahr?
Ist euch bewußt, dass JEDER MA nach § 84 BetrVG das Recht hat sich jederzeit bei der "zuständigen Stelle" im Betrieb beschweren kann - in dem Fall beim Gremium? Ist euch bewußt, dass auch ihr als BRM euch beim BR beschweren könnt?
Ich weiß, das sieht aus wie Nadelstiche, aber wenn ihr mit solchen Beispielen voran geht, machen das andere auch! Beim Beschwerderecht und auch bein Infos einholen ist es wichtig, dass sich die AN so abmelen wie es im Betrieb gehandhabt wird.
Und jetzt stellen wir uns mal vor: ihr habt ne Sprechstunde und 10 % der Arbeitnehmer nehmen daran teil - stell dir vor, 20 % wollen sich gleichzeitig beschweren (natürlich ist das nciht geplant gewesen - hey, die waren alle gleichzeitig unglücklich über die Arbeitsverhältnisse, oder über was andere...) - lach -
Sowas klappt aber nur, wenn IHR mit "gutem Beispiel" voran geht.
Meistens ist ein AG nach solchen Aktionen seltsamer Weise mit dem Gremium gesprächsbereiter - bitte verstehe mich nciht falsch, das ist kein Aufruf zu einem Streik - dass dürfen wie du weißt nur Vk oder VL (jenachdem wie die bei euch genannt werden) oder die Gewerkschaft! Keines Falls der BR!!!!! Das ist Mega wichtig!!!
Bei weiteren Fragen sag Bescheid - vielleicht fallen mir noch ein paar Nickeligkeiten ein!