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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Belangen des Vorgesetzten, wg. Zurückhalten der Kündigung

S
sashaguy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde!

Ein Kollege hat am 15.04. gekündigt. In dieser steht "zum nächstmöglichen Termin" ( der kündigende Kollg. ist aus Bosnien und spricht/versteht nicht gut Deutsch ). Unser Vorgesetzter antwortete auf seine Nachfrage, wann er dann aufhören kann, "am 31. Mai". Bis heute ist die Kündigung auch noch nicht im BR eingetroffen.

Ich vermute, dass der Vorgesetzte die Kündigung am 30.04. weiterleitet.

Wie kann man ihn für das Zurückhalten der Kündigung Belangen.

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

27.04.2015 um 10:00 Uhr

Der BR bekommt die Eigenkündigung eigentlich überhaupt nicht zu Gesicht, bzw. wird ihn nicht gewahr! Klärt den Kollegen auf - das ist das einzige, was ihr tun könnt!

Z
zuckertuete

27.04.2015 um 10:18 Uhr

Bei Eigenkündigung bekommt der BR, so denke ich, keine Info von der GL. Der AN muss nur wissen wann sein letzter Arbeitstag sein soll und dannach die eigene Kündigungsfrist ausrechnen. Z.B. gesetzliche Regelung--- Kündigung am 15.04. --->4 Wochen zum 15. des Monats, -----> letzter Arbeitstag 15.5.

G
gironimo

27.04.2015 um 11:06 Uhr

Sehe ich auch so - der BR hat da keine Karten im Spiel.

Ihr habt in sofern nur ein Informationsanspruch, wenn ihr aktiv beim AG nachfragt, ob ein Kollege gekündigt hat und zu wann.

M
Melissa

27.04.2015 um 11:48 Uhr

Das sehe ich aber entschieden anders!

Wenn ein Beschäftigter selbst kündigt, werden dadurch zwar keine Beteiligungsrechte des BR ausgelöst.

Hier kann der BR allerdings verlangen, dass er vom AG rechtzeitig über das bevorstehende Ausscheiden des Beschäftigten informiert wird, weil durch die Frage der Wiederbesetzung oder Nichtwiederbesetzung freiwerdender Stellen andere Beteiligungsrechte des BRs berührt werden – von der Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufplanung über die Personalplanung bis hin zur Urlaubsplanung.

Dieses muss auch nicht extra beim AG nachgefragt werden, schließlich kann auch ein BR nicht hellsehen, sondern ist eine Bringschuld des AG.

K
Kölner

27.04.2015 um 11:51 Uhr

Das kannst Du gerne mit den §§ 80 i.V. mit 92, 92a ff. BetrVG so sehen. Die Realität ist eine andere und Deine Sichtweise eher eine einer Lehrenden und leider hypothetischer Natur.

M
Melissa

27.04.2015 um 12:06 Uhr

Schöne Einstellung!

Wenn das jetzt meine wäre, würde ich so langsam damit anfangen mir einmal ein paar Gedanken darüber zu machen, was ich eigentlich hier vermitteln will.

Natürlich vermittle ich vordergründig, dass sämtliche Gesetzte erst einmal von hypothetischer Natur sind und erst dann eine Bedeutung erfahren, wenn ich sie anwenden will. Bis dahin kann natürlich jeder machen was er will, bestehen doch auch keine Verpflichtungen, diese bereits vorab zu beachten.

Und wenn das nur die Sichtweise von lehrenden ist, hätten wir ein Arbeitsrecht, welches das Papier nicht Wert wäre auf dem es geschrieben steht und besser in Rente geschickt gehört.


Da keine Antwort mehr möglich, muss es leider hier sein.

@ sashaguy Nimm bitte die 7er-Begrenzung raus. Vielleicht möchten andere ja auch noch etwas zu diesem Thema beitragen.

@Kölner

Nein! Nichts ist gut! Ich bin nicht die Beste, werde es auch nie und will es auch nicht sein! Auch ich kann mal daneben liegen oder mich sogar total verhauen.

Aber keinesfalls würde ich jemanden dahin gehend beraten, dass alles nur Kinderkram ist, da ja erst mal alles hypothetisch besteht und zwingend einer Handlung bedarf um überhaupt eine Rechtskraft (Pflicht) auszulösen.

Nach meinem Rechtsverständnis verhält sich ein derart argumentierender mehr als fahrlässig gegenüber den hier Fragenden und es hat auch sonst mit der „wirklichen“ Realität recht wenig gemein.


11:10 Uhr

Man gibt auch nicht unbedingt ein gutes Bild ab, wenn man vom ursprünglichen Text, hier: „du bist die Beste“ etwas streicht und dafür einen anderen Text einstellt, ohne dieses auch kenntlich zu machen. Und zur Schau trägt hier jemand ganz anderes etwas!

Hast Du das wirklich nötig?


11:41 Uhr

Soso, Du hast natürlich nichts verändert oder gestrichen! Na dann waren das wohl die Mainzelmännchen! BTW steht dann hier wohl für: „geht mir am Pöter vorbei“ oder „Verhaltensnormen gelten nur für andere….“

K
Kölner

27.04.2015 um 12:41 Uhr

Alles gut Melissa. Du darfst Deinen Standesdünkel gerne zur Schau tragen.


Genau so ist es. BTW: ICH habe nichts gestrichen oder verändert. Lass gut sein. Ich bin es nicht wert.


Ich mag es sehr, dass Du anderen Dinge unterstellst, die gerade DU permanent vornimmst. Aber: Das Gefühl im Recht zu sein will ich Dir doch gar nicht nehmen...also: So what?

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