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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz für Schwangere - ab wann greift der?

L
LiLi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten derzeit mit Trainingsmaßnahmen vom Arbeitsamt, wenn der Mitarbeiter arbeitslos ist. Nun ist die Mitarbeiterin in der Trainingsmaßnahme erkrankt. Sie kam nun wieder und hat einen Tag gearbeitet und wollte dann abends ihren Vertrag. Die Trainingsmaßnahme war bereits beendet. Dabei ließ sie verlauten, dass sie schwanger ist. Ist sie hier vor einer Kündigung geschützt, trotz, dass ihre Probezeit gerade gestartet ist? Greift bei Ihr auch schon das Mutterschutzgesetz und somit der Kündigungsschutz für schwangere? Danke für eine Info.. Lili

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Community-Antworten (1)

V
viktor

04.01.2006 um 09:42 Uhr

Der Kündigungsschutz für werdende Mütter ist stärker als die Probezeit - ja, sie hat Kündigungsschutz; die Probezeit ist damit zu "vergessen". (Ich verstehe Dich wohl richtig, dass ein Arbeitsvertrag bereits zu Stande gekommen ist)

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