BEM-Begleitung während Streik
Hallo ihr Lieben, ich hätte da mal ne Frage, da ich als BRV noch ziemlich neu bin:
Ich bin in unserem Betrieb der BRV und zugleich auch Gewerkschaftsmitglied.
Morgen habe ich einen Termin mit einer Kollegin beim Chef, da ich sie bei ihrem BEM begleite. Aktuell sind bei uns aber Tarifverhandlungen und unser Betrieb wurde auch schon bestreikt. Wie ich erfahren habe, findet morgen wieder ein Streik statt und auch unser Betrieb soll wieder aufgerufen werden.
Am Streik möchte ich mich wie die Male davor beteiligen, allerdings auch die BEM-Begleitung machen und nicht wollen, dass die Kollegin ihren Termin für mich extra verschieben muss. Ich habe bereits herausgefunden, dass der Chef mir, wenn ich zum Termin natürlich in meiner Funktion als Betriebsrat die Kollegin begleite, nicht denn Zutritt verweigern kann (beim letzten Streik wurde uns für den Tag des Streiks Hausverbot erteilt).
Nun meine Frage:
Kann ich, wenn ich morgen streike (ich müsste auch vor dem Termin regulär arbeiten), den Termin zur BEM-Begleitung wahrnehmen und dann einfach vorher und danach weiterstreiken? Unabhängig betrachtet von einer möglichen Außenwirkung auf die anderen KollegInnen natürlich.
Hat jemand dafür vielleicht auch das ein oder andere Urteil parat.
Herzliche Grüße,
roreuka
Community-Antworten (1)
20.06.2023 um 11:53 Uhr
Also ein Urteil zu einem solchen Fall habe ich nicht. "Aus dem Bauch heraus" würde ich sagen, dass die Begleitung und sonst streiken kein Problem sein sollte.
Aber wenn Du in der GW bist, wäre die eigentlich Dein Ansprechpartner. Die haben Juristen und sollten dazu eine Auskunft geben könnten (oder jedenfalls etwas weniger krass spekulieren).
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