Probleme mit dem Vorgesetzten bei Freistellung wegen BR Sitzung - was tun?
Hallo, ich bin seit April ordentliches BR Mitglied. Ich Arbeite im Schichtbetrieb , Früh,Spät, Nacht aber nicht im regelmäßigen Rythmus. Nun ist mir in den letzten 7 Wochen drei Nachtschichten verwehrt worden da mann mir nicht den vorbereitenden Schlaf geben wollte. In der Frühschicht läßt mann mich an den Sitzungen teilnehmen, in der Nachtschicht nicht. Was kann ich tun und wie sollte ich mich verhalten. Vielen dank im vorraus. MFG Franky
Community-Antworten (3)
22.11.2006 um 21:28 Uhr
dem ag mitteilen das du zur sitzung gehst und hingehen. zum vorbereitenden schlaf in den komentaren zb. kittner nachlesen un schlafen
22.11.2006 um 22:20 Uhr
@Franky
Hallo, der AG muss dir die Teilnahme an den BR Sitzungen ermöglichen, - kollidiert das mit irgendwelchen Schichtsystemen,..na, dann hat dein AG das Problem und muss sich was einfallen lassen,...BR Arbeit geht vor Arbeit.
23.11.2006 um 01:09 Uhr
Das Betriebsratsmitglied meldet sich bei seinen unmittelbaren Vorgesetzten für Betriebsratsarbeit ordentlich ab und geht zu der Betriebsratssitzung. Der Gesprächspartner des BR ist die GF oder eine beauftragte Person und nicht wichtige Vorgesetzte. Müsste jedes Betriebsratsmitglieder von Vorgesetzten, Erlaubnis für seine Betriebsratsarbeit einholen, gebe es ständige endlose Diskussionen und Streitereien und die BR Arbeit würde zum erliegen kommen.
LAG Hamm, Urt. v. 10.1.1996, 3 Sa 566/95
- Der Arbeitgeber darf einem Betriebsratsmitglied nicht die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung wegen vordringlicher Arbeiten in seinem Arbeitsbereich untersagen.
- Die Teilnahmepflicht an einer Betriebsratssitzung muß nur dann zurückstehen, wenn eine betriebliche Notsituation (z.B. Überschwemmung, Feuer usw.) gegeben ist.
LAG Hamm Urteil vom 24.9.2004 – 10 TaBV 96/03 Die Verhinderung der Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch den Arbeitgeber würde eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG darstellen
ArbG Lübeck v. 7.12.1999 - 6 Ca 2589/99 = DB 2000, 2074 Ein Betriebsratsmitglied hat nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung, falls es an einer in seiner Freizeit durchgeführten Betriebsratssitzung teilnimmt und es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar ist, die vor oder nach der Sitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten. Es ist unzumutbar, nach einer Ruhenszeit von sieben Stunden an einer allenfalls vierstündigen Betriebsratssitzung teilzunehmen. Der nach § 37 Abs. 3 BetrVG zu gewährende Freizeitausgleich für die Teilnahme an der Betriebsratssitzung einschließlich der unvermeidbaren Wege- und Reisezeiten darf auf die gem. § 37 Abs. 2 BetrVG ausgefallene Arbeitszeit in der vorangegangenen oder nachfolgenden Schicht gelegt werden. Tarifliche Ausschlussfristen erstrecken sich auch auf den Freizeitausgleichsanspruch
Gericht: BAG 7. Senat Datum: 7. Juni 1989 Az: 7 AZR 500/88 Leitsatz
- Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Orientierungssatz
- Bezahlte Arbeitsbefreiung während der Nachtschicht wegen Teilnahme an einer tagsüber stattfindenden Betriebsratssitzung.
Das ganze Urteil findest Du hier: www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/BAG%20Nachtschicht%20Arbeitsbefreiung%20Betriebsrat.pdf
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
In unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
BR sagt AN er soll seinen Vorgesetzten fragen, ob er Mehrstunden leisten darf
Unser Betriebsrat hatte eine BV zu Vertrauensarbeit abgeschlossen. Drin steht ein Passus über Gleittage (unten zitiert) Die Arbeitnehmer verstehen es so, dass sie selbst ihre Arbeitszeit so einteilen
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
Meine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
Guten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Schutz vor falschen Anschuldigungen bzw dessen Richtigstellung
Hallo Zusammen. Unserem Betriebsratsvorsitzenden wurde von einem MA eine Beschwerde über dessen Vorgesetzten heran getragen. Diese Beschwerde hat der Vorsitzende aber weder mit uns, als restlichen BR