Erstellt am 15.02.2011 um 10:25 Uhr von BetrVG
Hi !
natürlich geht das nicht ohne euch. Mir stellt sich die Frage, wie lange soll die Dame dort eingesetzt werden? Soll sie nur so lange bleiben, bis über eine Ausschreibung eine besser qualifizierte Kraft gefunden ist oder soll es eine dauerlösung sein.
Gibt es schon Kräfte die besser geeignet sind ?
Quereinsteiger können sich ja auch einarbeiten.
Gruß
BetrVG
Erstellt am 15.02.2011 um 13:19 Uhr von derdude
ja gibt es!!!
es gibt einen mitarbeiter der genau diese aufgaben betreut hat. das hat er bis jetzt auch sehr gut gemacht. er war zwar kein abteilungsleiter, hat aber diese position quasi gelebt. seit einer meinungsverschiedenheit mit dem gf ist er aber nicht mehr "gut genug". dazu kommt noch das es für diesen bereich nie einen abteilungsleiter gab und es ging bis jetzt auch immer ohne. diese stelle soll jetzt aus dem boden gestampft werden. bei unserer derzeitigen finanzsituation ist das äußerst fragwürdig.
die kommissarische abteilungsleitererin soll wohl solange im amt bleiben bis jemand gefunden ist. ich denke sie wird es wohl werden, da auch intern augschrieben wird.
Erstellt am 15.02.2011 um 14:33 Uhr von wahlvst
Sollte der AG die MB missachten, Beschluss fassen und Anwalt beauftragem das weitere zu veranlssen.
Erstellt am 15.02.2011 um 14:58 Uhr von derdude
danke!
bleibt denn die kommissarische abteilungsleiterin solange im amt bis eine entscheidung dies bezüglich getroffen ist?
Erstellt am 15.02.2011 um 15:28 Uhr von Lotte
derdude,
wenn der AG sich nicht besinnt und es keine einstweilige Verfügung dazu gibt: Ja.
Und Du glaubst nicht, wie lange ein Verfahren dauern kann...leider.
Erstellt am 15.02.2011 um 15:30 Uhr von derdude
Erstellt am 15.02.2011 um 15:43 Uhr von Petrus
Die Frage ist eben, ob man gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung erwirken könnte. Falls sich der bisherige inoffizielle Stelleninhaber hoffentlich trotzdem auf die Stelle beworben hat, könnte da ein guter Anwalt ein wenig Honig saugen...