Hallo

wir haben als BR Gremium abgestimmt einer Verhaltensbedingten Kündigung nicht zuzustimmen.
Nun weiß ich als Vorsitzender nicht ob ich dem Arbeitgeber lediglich Bedenken zur geplanten Kündigung anmelde oder ob es für einen Widerspruch nach § 102 (3) 1. reicht (Soziale Gesichtspunkte).
Der Widerspruch wäre mir lieber aber irgendwie passen die Punkte eins bis sechs im 102er Abs3 nicht. Die sehen wohl eher Betriebsbedingte Kündigungen vor.
Die Kündigung soll ohne vorherige Abmahnung erfolgen.