Erstellt am 05.03.2008 um 20:49 Uhr von Cyberurmel1
Hi,
also wurdet ihr vom AG zur KDG angehört bzw angeschrieben?
Was gibt den der AG für Gründe an die nicht mal eine Abmahnung vorher rechtfertigen??
Erstellt am 05.03.2008 um 20:59 Uhr von Arbeitnehmerfreund1
Ja wir wurden angeschrieben und die Wochenfrist läuft schon.
Angeblich schlechte Arbeitsleistung des AN und es hätte schon mehrfach Gespräche mit ihm gegeben.
Der AN sagt es war nur ein Gespräch und das einen Tag bevor wir hier dieses Kündigungsschreiben erhalten haben.
Erstellt am 05.03.2008 um 21:28 Uhr von betriebliche trübung
es gibt zwar ein recht neues urteil dazu, dass schlechtleistung ein kündigungsgrund ist, aber es handelte sich um eine lagerkraft, deren fehlerquote 3x so hoch wie der durchschnitt war.
du kannst davon ausgehen, dass lediglich mittlere arbeitsleistung angefordert werden (im rahmen der persönlichen leistungsfähigkeit), dies entspricht der ständigen rechtssprechung.
Erstellt am 05.03.2008 um 21:33 Uhr von Arbeitnehmerfreund1
Wie gesagt wir stimmen dem nicht zu,aber wie am besten rechtssicher ablehnen?
Erstellt am 06.03.2008 um 08:49 Uhr von Cyberurmel1
Ist der Kollege in der Gewerkschaft ? Wenn ja dann mal dort anfragen /eventuell auch wenn KüSchuKlage .
Des Weiteren passt doch der Abschnitt 102 (3), 3,4
Ist der Kollege denn ausreichend qualifiziert worden ? Nachweisbar? Und dann immer noch "schlechte Leistung" gebracht? Und dann alles löbliche herausheben ... und dann u.U. 102 (5) ...
Erstellt am 06.03.2008 um 09:24 Uhr von Arbeitnehmerfreund1
Der Mitarbeiter hat Arbeitsrechtschutz und wird falls die Kündigung ausgesprochen (was ich nach dem Widerspruch nicht glaube) Klage erheben.
Danke für 102(3)4 da ist nämlich gerade ein Hilfsarbeiterposten frei geworden der ohne Anlerphase von ihm besetzt werden kann.
Ich werde die Begründung zum Widerspruch sehr ausfühlich dalegen.