Unser BR hatte einer Leitungsbesetzung wegen fehlender Ausschreibung (schriftliche Mitteilung an den AG nach § 93 BetrVG erfolgte bereits 2007 zur allgemeinen Ausschreibung sämtlicher Stellen) nicht zugestimmt. Drei Bewerber hätten Interesse gehabt. AG versuchte mit fadenscheinigen Gründen sich zu rechtfertigen, warum er nur seine Favoritin haben wolle und deshalb keine Ausschreibung möchte.. Der BR blieb bei seiner Forderung und teilte dem AG seinen neuen Beschluss dazu schriftlich mit. Nun hat ein BR-Kollege, der in der Lohnbuchhaltung arbeitet mitbekommen, dass der Favoritin nun eine persönliche Zulage (in Höhe des Differenzbetrages zur Leitungsstelle) seit April gezahlt wird. Der AG hat sie nun "kommissarisch" eingesetzt.
Wir wollen nicht, dass unser BR-Kollege vom AG Probleme bekommt. Darf/Muss er sein Wissen dem BR mitteilen?
Was soll der BR machen? Den AG nochmals schriftlich auffordern dies zu unterlassen oder gleich zum Arbeitsgericht gehen?
Vielen Dank für eure Antworten