Erstellt am 18.04.2011 um 10:27 Uhr von ganther
1. würde den Kollegen aus der PA nicht in den Gewissenskonflikt bringen. Daher soll doch der BR einmal die Bruttolohnlisten einsehen. Dann sieht man das mit der Zulage. Obwohl der BR bei der Gewährung individueller Zulagen nicht in der Mitbestimmung ist.
2. auch die kommisarische Übertragung der Leitungsfunktion dürfte eine Versetzung sein. Der BR kann hier problemlos nach § 101 BetrVG vorgehen
3. Wenn der AG die Ausschreibung nachholt und dann trotzdem seinen Bewerber nehmen möchte wird es Euch aber wohl sehr schwer fallen dies aufzuhalten. Bei der Eignung von Bewerbern hat der BR kein Mitbeurteilungsrecht