Um meine Frage, die ich früher am Abend gestellt habe (Mißachtung §87) zu konkretisieren:
Es handelt sich um eine "Zwangsumsiedlung", weil der AG der Meinung ist, diesen Wohnraum für Patienten umbauen zu müssen, da sich das Hauptgebäude durch Wasserschäden in einer längeren Bauphase befindet. Die Maßnahme soll innerhalb einer Woche durchgeführt werden (von Bekanntgabe bis Umzug). Ein Bewohner befindet sich zur Zeit noch im Urlaub, und kommt erst Freitag wieder. Dienstag sol der Umbau starten.


Erster Beitrag:
Hallo
Der Arbeitgeber hat in einem akuten Fall unsere Mitbestimmungsrehcte nach §87, 1 Satz 9 mißachtet. Der BR hat sofort nach Bekanntwerden einer Maßnahme des AG Widerspruch eingelegt, obwohl der AG den BR noch nicht informiert hatte.
Eigentlich hätte der AG die Einigungsstelle anrufen müssen, was er nicht getan hat.
Die Maßnahme findet auf jeden Fall statt, auch ohne Einwilligung des BR. Können wir jetzt an dieser Stelle selbst die Einigungsstelle anrufen, oder müssen wir direkt über das Arbeitsgericht?
Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten?
Hilfe wäre toll!!!