Hallo Kollegen,

wir haben ja gerade über die geliebten Handy's gesprochen. Ich habe mich inzwischen Mal mit dem Urteil befasst und frage einfach mal so in die Runde, wie Ihr das seht.

Als 1. Satz in einer Antwort steht:

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009
- 6 TaBV 33/09 -
Handyverbot: Arbeitgeber kann Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten.
Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern verbieten am Arbeitsplatz private Handys zu nutzen.

Liest man dann aber den Text des LAG-Beschluses heißt es da an einer Stelle:

Es gehört nach Auffassung der Beschwerdekammer zu den selbstverständlichen Pflichten, dass die betreffenden Arbeitnehmer w ä h r e n d d e r A r b e i t s z e i t - nur hierauf bezieht sich die Dienstanweisung der Arbeitgeberin - von der aktiven und passiven Benutzung des Handys - absehen.

Ein Unterschied also zwischen Arbeitsplatz und Arbeitszeit. Begründet das Gericht seine Haltung mit der Ablenkung von der Arbeit, so kann es doch eigentlich nur die Fälle gemeint haben, wo gewisse Zeitgenossen mit Knopf im Ohr vor sich hinreden oder zwischen Kopf und Schulter ein Handy geklemmt haben und dabei gleichzeitig arbeiten.

Bimmelt das Handy, ist also von einer Arbeitspause auszugehen, die aus meiner Sicht aber genauso in einer BV geregelt werden kann wie das private telefonieren am Diensttelefon, die Zigarettenpause (oh Schreck, das hatten wir doch gerade auch schon) u.s.w.