W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubskürzung wegen Krankheit

B
Bayer
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin war jetzt 6 Monate krank. Der Chef behauptet jetzt, dass sie für die Zeit des Krankengeldbezuges keinen Urlaubsanspruch hat. Wir als BR sind noch neu. Könnt Ihr uns helfen. Wir haben keinen Tarifvertrag.Wo steht im Gesetz das geschrieben?

5.40401

Community-Antworten (1)

H
Heini

31.03.2007 um 20:22 Uhr

Laut Bundesurlaubsgesetzt entsteht der Urlaubsanspruch aufgrund der Erfüllung der Wartezeit gem. § 4 BUrlG. Danach wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Der Urlaubsanspruch ist somit nicht von geleisteter Arbeit abhängig und kann deshalb nicht wegen geringer Arbeitsleistung infolge von Arbeitsunfähigkeit verweigert werden.

Ihre Antwort