Urlaubskürzung wegen Krankheit
Eine Kollegin war jetzt 6 Monate krank. Der Chef behauptet jetzt, dass sie für die Zeit des Krankengeldbezuges keinen Urlaubsanspruch hat. Wir als BR sind noch neu. Könnt Ihr uns helfen. Wir haben keinen Tarifvertrag.Wo steht im Gesetz das geschrieben?
Community-Antworten (1)
31.03.2007 um 20:22 Uhr
Laut Bundesurlaubsgesetzt entsteht der Urlaubsanspruch aufgrund der Erfüllung der Wartezeit gem. § 4 BUrlG. Danach wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Der Urlaubsanspruch ist somit nicht von geleisteter Arbeit abhängig und kann deshalb nicht wegen geringer Arbeitsleistung infolge von Arbeitsunfähigkeit verweigert werden.
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