Erstellt am 03.02.2011 um 19:15 Uhr von Südmann
Servus, Amanda
ja, wenn du verhindert bist , wozu in dem Fall "Krankheit" dazugehört, muß ein Ersatzmitglied geladen werden
und nein, der BRV muß dich nicht selbstständig informieren, was bei der Sitzung geschah
aber du hast das Recht, zu erfahren, was ablief, wenn du es wissen willst
bzw. Einsichtnahme in das Protokoll der Sitzung