Informationen
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgenede Frage. Falls Ihr in der glücklichen Lage sein würdet, manchmal, bedingt durch eine Sicherheitslücke, Dokumente der GL einsehen zu können wie würdet Ihr euch als Betriebsrat verhalten. Würdet Ihr trotz, der allgemein spärlichen Informationen der GL darauf hinweißen oder würdet Ihr das Angebot zur Informationsbeschaffung dankend annehmen??? Wie gesagt es handelt sich hierbei nicht um ein verbotswidriges Vorgehen sondern ledigliches um ein nicht beachtetes Risiko der GL.
Vielen Dank für euere Antworten
Gruß Beärle
Community-Antworten (7)
10.05.2012 um 20:34 Uhr
...bedingt durch eine Sicherheitslücke, Also Nutzen einer solchen, richt nach sehr viel Ärger!
Denn man greift wohl auf etwas zu, zu dem man keine Berechtigung hat!!
Merke nicht alles was man kann ist auch erlaubt!!
10.05.2012 um 20:36 Uhr
Es ist hier ja auch nicht ausgeschlossen, dass die GL hier bewusst handelt. So nach dem Motto, wollen wir einmal sehen wer hier "schnüffelt". Also ohne Berechtigung bestimmtes unerlaubt einsieht.
Weiter siehe brmetall oben!
10.05.2012 um 21:40 Uhr
Ich sehe das von einer ganz anderen Seite...
Wenn es schon eine Sicherheitslücke für oder auf AG Seite gibt, wieviele Lücken gibt es wohl sonst noch? Ihr solltet den AG schnellstmöglich hiervon in Kenntnis setzen, und auf Abhilfe für alle Sicherheitslücken pochen.
Die von euch versehentlich erlangten Informationen könnt ihr ja nciht einfach aus eurem Kopf rausradieren - das ist halt so. Aktiv nutzen ist immer so eine Sache - je nach Information (würde ich sagen).
Beispiel: "Der BR kostet uns zu viel Geld, wir sollten uns überlegen wie wir den los werden..." Das würde ich nutzen... "Herr Meyer ist mir ein Dorn im Auge - wie können wir den los werden...?" würde ich auch nutzen... "Dem Unternehmen geht es verdampt schlecht - hoffentlich können wir die Löhne nächsten Monat zahlen..." würde ich nciht direkt nutzen... "Uns liegt ein Angebot zum Aufkauf des Unternehmens vor..." würde ich nutzen...
usw usw usw
10.05.2012 um 21:48 Uhr
Urteil AG Moers 17.06.2009 unberechtigtes Auslesen 17. Juni 2009 – Urteil AG Moers 17.06.2009 unberechtigtes Auslesen von Websites urheberrechtswidrig und strafbar http://suma-pro.de/publikationen/urteile/urteil-ag-moers-17062009-unberechtigtes-auslesen.php
§ 202a StGB Ausspähen von Daten
Unberechtigtes Downloaden vom Inhalt einer Internet-Domain ist Urheberrechtsverletzung - LG München I, Urteil vom 25.01.06, Az.: 21 O 4177/04 Intranetseiten oder Datenlaufwerke des AG sind vergleichbar.
Das sind alles nur die strafrechtlichen möglichen Folgen, dazu kommen dann arbeitsrechtliche!
Vielleicht hat ja wirklich der AG hier solche Daten wie Globus aufzähöt eingestellt, weil er davon ausgeht, dass der BR darauf anspingt. Dann hätte er ihn am Wickel und es hilft auch der besondere Kündigungsschutz dann nicht
10.05.2012 um 22:04 Uhr
Wir wissen aber nciht, was oder wie genau die "undichte Stelle" ist. Kann auch sein, dass es lediglich ein falsch abgelegtes Memo ist - Anstelle des AG an BR - wer weiß. Alles grübeln gibt also nichts, wenn wir ncihts genaues wissen...
11.05.2012 um 02:32 Uhr
tja wie groß wäre hier das Geschrei wenn der AG auf diesem Weg Internas des BR erfahren würde....
11.05.2012 um 12:41 Uhr
Ein solches Verhalten klingt für mich nicht gerade nach "vertrauensvoller Zusammenarbeit". Bringt Euch nicht selber in eine unmögliche Lage, wo ihr dann entscheiden wollt "Können wir dies oder jenes gefahrlos verwenden?" Ein nicht abgeschlossenes Büro der Geschäftsleitung mit nicht verschlossenem Aktenschrank ist genausowenig ein Freifahrtschein wie eine nicht näher deffinierte "Sicherheitslücke".
Weißt den ArbGeb darauf hin und schlaft ruhiger. Nur weil er Euch nicht so bereitwillig Infos gibt, wie Ihr Euch das vorstellt, muss man noch lange nicht so agieren.
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