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Ist Information gleich Information?

T
TaTüTaTa
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns schlägt momentan eine riesige Kündigungswelle zu. Einer unserer Geschäftsführer hat uns als Betriebsrat daher darüber "informiert", dass er davon ausgeht, dass er uns jetzt nicht mehr bei jeder Neueinstellung einzeln informieren zu braucht, da wir "bei der Personalfindung schnell sein müssen". Einen halben Tag später ist bereits jemand neues eingestellt. Frage an euch: Das ist doch keinesfalls ausreichend als Information, oder? Wie würdet ihr vorgehen? Wir hatten in der Vergangenheit viel Disput und wollten eigentlich gerade neu anfangen.

Danke euch und viele Grüße

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

31.07.2021 um 17:54 Uhr

Anhören muss er. Er muss aber nicht auf euer ok warten (100 betrvg)

K
krambambuli

31.07.2021 um 18:57 Uhr

So einfach geht's nun auch nicht mit dem 100er. An eurer Stelle würde ich ihm unverzüglich mitteilen, dass ihr ein korrektes Verfahren nach § 99 BetrVG erwartet und ggf. vom § 101 BetrVG gebrauch machen werdet. Und Einstellung und Kündigungswelle passen ja auch nicht ganz zusammen. Redet ihr über einen Sozialplan?

T
TaTüTaTa

31.07.2021 um 19:57 Uhr

Über den 100er haben wir auch schon nachgedacht. Bzgl. der Kündigungen: Es ist eher so, dass viele von sich aus gehen, unser Geschäftsführer das aber eher bestärkt als die Belegschaft zum Bleiben zu bewegen.

SF
SBV Frank

31.07.2021 um 21:00 Uhr

Haltet ihn einmal den Paragraphen 164 aus dem SGB neun vor die Nase! Nachdem muss er erst einmal prüfen!

E
enigmathika

02.08.2021 um 12:11 Uhr

Die Anhörung muss trotzdem stattfinden. Und Ihr müsst alle Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt bekommen.

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