Als von Kündigungbetroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte ich sehr gerne eine Frage stellen, die nach Kontakten zum Beaufragtenfür Schwerbehinderte, Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Landesregierung vestärkt in den Fokus rückt:

Nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit bei einer Lackfabrik im Rheinland (zu einem Konzern gehörend) wurde mir nach 3-monatiger behinderungsbedingter Erkrankung seitens des Arbeitgebers die Zustimmung zur Kündigung aus "betriebsbedingten Gründen"zugestellt. Im Ermittlungsverfahren der sog. "Fürsorge"stelle wurde bereits zu Anfang eine Zustimmungsbereitschaft sigalisiert, da es sich ja um eine betriebsbedingte Kündigung handle.

Der Betriebsrat der Fa. formulierte in seiner Stellungnahme zwar, dass aufgrund meiner Erkrankung umorganisiert werden musste, um dringende Aufgaben zu erledigen, formulierte aber weiter, dass die "Ausführungen der Geschäftsleitung plausibel" seien. Widersprüchlichkeiten in der Argumentation des Arbeitgebers wurden bei Seite gewischt, der LVR stimmte der Kündigung großmütig zu.

Bei mehreren Beschwerden bezogensich die "Fürsorge"stelle wie auch der LVR immer wieder auf die Stellungnahme des Betriebsrates. Versuche, meinen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. innerhalb des Firmenverbundes etwas zufinden, wurden übergangen. Einmal abgesehen davon, dass mir die "Fürsorge"stelle wie auch der LVR angesichts dieser Zustimmungsfreude sehr entbehrlich erscheinen, möchte ich die Frage formulieren, inwieweit auch Betriebsräte arg schnell die Ausführungen der Geshäftsleitungen für "plausibel" halten - angesichts guter wirtschaftlicher Lage.

Die Frage, die an mehreren Stellen mittlerweile offenkundig wird :
Inwieweit sollten Betriebsräte für Arbeitnehmerrechte stehen und inwieweit sind mehr oder weniger ausgeprägte Einvernehmlichkeiten mit kündigungsfreudigen Arbeitgebern üblich ?