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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalgespräch, Teilnahme als BR-Nachrücker

S
sally
Aug 2017 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin wird vom AG sehr hart angegangen und mit Kündigung bedroht. Sie hat sich an mich gewendet und mich gebeten beim Personalgespräch mit dem Personalchef dabei zu sein. Sie wünscht sich ausdrücklich mich und kein anderes Mitglied im BR.

Mein Status: 11er BR, 1. Nachrücker im BR, unsere Liste hat 1 Sitz, das Listenmitglied meiner Liste ist beruflich verhindert. Mit diesem ist die Teilnahme abgestimmt.

Bin ich gemäß §82 als BR-Mitglied anwesend obwohl mein Listenmitglied ja im Unternehmen anwesend ist? Kann Personalchef meine Teilnahme ablehnen? Alt. Teilnahme als Kollege (in einer Pause, also ohne Arbeitszeitanrechnung). Zählt meine Teilnahme ggf. als "Amtsgeschäft" und ich erhalte den erneuerten Kündigungsschutz von 1 Jahr?

Gruß Sally

1.03603

Community-Antworten (3)

R
Rattle

28.01.2011 um 12:23 Uhr

Hallo,

du bist erst BR.Mitglied wenn das ordendliche mitglied verhindert ist, wenn es im betrieb anwesend ist dann ist er nicht verhindert, auch beruflich nicht.

BR-arbeit geht vor........

MFG

U
Ulrik

28.01.2011 um 12:28 Uhr

Es ehrt Dich ja, daß Du dich einsetzt, aber einen Anspruch darauf, daß genau Du bei dem gespräch dabei sein sollst, habt ihr in dem Falle nicht.

Wie Rattle schon schreibt, ist das reguläre BRM nicht verhindert, also bist Du aktuell kein BRM, sondern EBRM. Der Anspruch, daß bei einem solchen Gespräch ein Mitglied des BRmanwesend ist, ergibt sich aus dem § 82 (2) und dem § 83 BetrVG.

Aber, da steht ganz klar, ein Mitglied des BR!!

Du kannst natürlich bei Chef fragen, ob du dabei sein darfst, weil der Kollege es wünscht, aber kein muß.

R
Rattle

28.01.2011 um 12:38 Uhr

hallo, nochmal Sally

falls es weiter hilft?

jeder arbeitnehmer hat ein beschwerderecht, steht im §84 BetrVG. was deine kollegin in anspruch nehmen kann.

mfg

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