Unser geschäftsführer möchte mit einem Mitarbeiter zusammen mit seinem Vorgesetzten und Bereichsleiter einen Personalgespräch führen.
Auf verlangen von diesem Mitarbeiter kann der Betriebsrat an diesem Gespräch teilnehmen.
Auf welchen Paragrafen kann ich mich denn beziehen, wenn der Chef anderer Meinung ist.