Personalgespräch mit Teilnahme BR - welcher Paragraf?
Unser geschäftsführer möchte mit einem Mitarbeiter zusammen mit seinem Vorgesetzten und Bereichsleiter einen Personalgespräch führen. Auf verlangen von diesem Mitarbeiter kann der Betriebsrat an diesem Gespräch teilnehmen. Auf welchen Paragrafen kann ich mich denn beziehen, wenn der Chef anderer Meinung ist.
Community-Antworten (9)
14.02.2008 um 09:44 Uhr
Hallo cat einen § der das aussagt gibt es nicht. § 82 und 84 BetrVg helfen ein bischen. Sie beziehen sich aber darauf das der Kollege hier etwas klären will.
Die Personalgespräche kann der AG ohne ein BR durchführen. Vereinbaren kann man natürlich auch, das ein BR immer mit dabei sein soll. Wenn es aber keine solche Vereinbarung gibt, dann habt ihr pech. Der MA sollte sich in Ruhe die Argumente des AGs anhören. Anschließend kann er immer noch mit dem BR gemeinsam das Gespräch mit dem AG suchen, auch zu den Themen die in der Besprechung vorher ungeklärt geblieben waren.
mfg
14.02.2008 um 10:02 Uhr
Hallo cat, der § 81 Abs. 4 BetrVG beinhaltet die Hinzuziehung eines BRM durch den AN. Siehe aber auch Kommentierung zum § 82 BetrVG von Däubler ab Rn 12.
14.02.2008 um 13:11 Uhr
@pit47 § 81 Abs. 4 BetrVG? Hier in diesem Fall?
Ich halte den § 82 BetrVG für wesentlich stichhaltiger in diesem Fall.
14.02.2008 um 14:55 Uhr
@Kölner, nach dem BAG (16.11.04 ) ist ein BRM nur bei den besonderen Tatbeständen der §§ 81Abs.4 Satz 3;82 Abs.2 Satz 2; 83 Abs.1 Satz 2 und 84 Abs. 1 Satz2 auf Verlangen des AN hinzuzuziehen. Da der GF ein Gespräch mit dem AN wünscht, sehe ich hier den § 81 als relevant an. Der AN weiß ja meistens nicht im voraus, welches Thema der GF im Personalgespräch anschneidet.
14.02.2008 um 15:06 Uhr
PI47,
Deine aussage : "Der AN weiß ja meistens nicht im voraus, welches Thema der GF im Personalgespräch anschneidet."
ähhh, aber Hallo ! Der AN kann und sollte erfragen was Thema ist ! Oder Begleitest du immer Gespräche auf "Blauen Dunst"?
14.02.2008 um 15:35 Uhr
@waschbär, im Allgemeinen wird der AN kurzfristig zu einem Gespräch mit dem GF geladen und die wenigsten trauen sich nach dem Grund zu fragen. Auch die teilnehmenden BR-Mitgliedern werden dann ins kalte Wasser springen müssen. Bei solchen Fällen hilft dann nur die Erfahrung des BRM, um die Chancengleichheit wieder herzustellen.
14.02.2008 um 16:00 Uhr
@ waschbär "Kommen Sie bitte mal in mein Büro". So werden MA in der Regel zu einem Gespräch eingeladen.
mfg
14.02.2008 um 20:25 Uhr
betriebsrat+pit, na da drängt sich einem ja grade zu die frage auf ... muss der AN denn gleich sofort springen ??? und habt ihr beiden denn noch nie was von der ver.di notfallkarte gehört? dort steht geschrieben was der AN machen soll und der AG machen darf :-)
15.02.2008 um 09:51 Uhr
Hast du schon mal was vom Direktionsrecht gehört? Hast du dir gedanken darüber gemacht, das es in der Regel MA betrifft die sich nicht trauen den Mund aufzumachen oder ähnliches? Das Wissen des BRs nützt dem MA hier doch nicht viel. AUßerdem geht das jetzt an dem ursprünglichen Thema vorbei. Nenne mir einen der nicht zu dem Gepräch geht, zu dem er direkt und ohne Zeitverzug eingeladen wird.
mfg
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