Erstellt am 18.01.2011 um 17:18 Uhr von ganther
Echte Leitende natürlich nicht... aber handelt es sich wirklich um eine solche Stelle?
Erstellt am 18.01.2011 um 17:49 Uhr von Ausgeschrieben
Die 'echt leitenden' (also nicht unter §5 fallenden Angestellten) also nicht.
Ok, nachvollziehbar, da ja das BetrVG dort nicht gilt. Genau diese 'echten' meinte ich mit meiner Frage.
Gut, derartige Persönlichkeiten werden ja im Zweifel- und im Einzel- fall von einem Gericht definiert...und es gibt von dieser Spezies nach meinen Recherchen erheblich weniger als gemeinhin vermutet, selbst definiert und von Arbeitgebern dorthin 'befördert'.
Danke!
Erstellt am 19.01.2011 um 07:29 Uhr von Gustl
Hallo Ausgeschrieben,
ich (BRV) hatte gerademal vor 2 Wochen den Fall. Unser AG wollte einen Vertriebler einstellen, dieser soll Außertariflich bezahlt werden, daher meinte der AG dass der BR nicht zustimmen muss. Es ist aber klar geregelt, dass leitende Angestellte erst dann von der Zustimmung des BR ausgenommen sind, wenn sie mit ihrer Unterschrift ein- und ausstellen können, habe ich so kürzlich in einer BR-Schulung gelernt. Also ist demnach Prokura nicht gleich Vollprokura, hier gibt es auch Unterschiede.
Fragt daher den AG was für einen Status dieser bekommt, das soll er schriftlich euch vorlegen.
Ich hoffe das hilft dir.
Gruß, der Gustl.