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Interne Stellenausschreibung

D
Duke
Jan 2018 bearbeitet

Moin ihr lieben alle..

Wir haben das Problem das in einer Interne Stellenausschreibung nichts von befristet bzw Unbefristet steht, und ein befristeter Mitarbeiter sich darauf beworben hat,und auch genommen wurde. Ich habe den Mitarbeiter gefragt ob ich in sein vertrag sehen dürfte zwecks prüfung was er mir gewährt hat. In diesem neuen Vertrag steht wieder befristet drinne was so nicht sein darf.

Was kann man machen habt ihr vieleicht ein paar tips dafür...

Weil ich denke das jetzt wenn die GL dennoch dabei bleiben will der Neue Mitarbeiter klagen müsste was er sicherlich so nicht machen wird.

Rob.

5.634015

Community-Antworten (15)

S
steini

01.06.2007 um 14:23 Uhr

hallo duke, bei der vorlage zum einstellungsverfahren müßtet ihr auch mitgeteilt bekommen ob der neue ma fest oder befristet eingestellt wird. ihr habt ein anrecht das euch alle unterlagen vorgelegt werden. betrvg §99 gruß steini

D
Duke

01.06.2007 um 15:06 Uhr

Das ist soweit richtig "steini"

Nur wenn es eine Interne Stellenausschreibung gibt wo nichts drinne steht dann ist es immer eine Unbefristet festeinstellung...kann man das so sagen.

Wir hatten den Fall das ein neuer Mitarbeiter ein zeitvertrag von 1Jahr bekommen hatte,nach ca.8 Wochen wurde eine Stellenausschreibung an den BR weitergeleitet mit allen Daten zur Einstellung eines Vorarbeiters was extra für diesen mitarbeiter gemacht wurde,was sich natürlich nicht beweisen läst (wie gehabt).

es haben sich mehrer mitarbeiter beworben die besser Qualifiziert waren( Berufsausbildung in diesem bereich)was der neue nicht hatte aber dennoch genommen wurde...

Jetzt hab ich gesehen das sein neuer vertrag wieder befristet ist obwohl sich ja jeder drauf bewerben konnte im Betrieb. deshalb denke ich das eine Stellenausschreibung wo nichts drinne steht immer unbefristet ist.

Rob.

FB
Frank B

01.06.2007 um 15:18 Uhr

take it easy! Sollte die Befristung unwirksam sein, weil vorher bereits ein Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber bestanden hat, so hat er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Sollte dann der AG die Befristung auslaufen lassen, so kann der AN klagen.

Ansonsten habt ihr natürlich recht, der AG ist im Rahmen der Anhörung nach §99BetrVG verpflichtet, euch mitzuteilen, ob befristet oder unbefristet. Was tun? Gegebenenfalls den §23 Abs.3 BetrVG anschauen und dem AG darauf hinweisen.

D
Duke

01.06.2007 um 15:48 Uhr

THX Frank B

Also siehst du das genauso...oder

Er war befristet und gerade mal 8 Wochen im Betrieb alle konnten sich auf die Stellenausschreibung bewerben was auch 2 Langjährige Mitarbeiter gemacht haben aber leider nicht genommen wurden sind.

Somit muss der befristete Mitarbeiter der sich auf die neue Stelle als Vorarbeiter beworben hat einen Unbefristen Arbeitsvertrag erhalten.

Der BR kann nur mit dem AG darüber Reden das er es anders sieht als der AG und Gegebenenfalls den §23 Abs.3 BetrVG berufen,ansonsten muss der Neue Mitarbeiter es Einklagen,so richtig...

Kann der BR den AG nicht dazu zwingen das er sich an die Stellenausschreibung halten muss weil dort nicht von einer befristung steht,und auch unbefristet Mitarbeiter sich auf diese Stelle beworben haben die dann eine Ablehnung bekommen haben ,nicht mit dem grund das es eine befristet Stelle wäre sondern das sich sich für einen besser Qualifizierten Mitarbeiter entschiedenen haben...

Sie müssen sich doch an die Stellenausschreibung halten,was hätte es sonst für einen Sinn wenn sie dannach machen was sie wollen und der Arbeitnehmer immer dann klagen müsste..

FB
Frank B

01.06.2007 um 16:00 Uhr

Entscheidend ist die Anhörung und der Arbeitsvertrag. Ob ihr ihn zwingend könnt, da bin ich mir nicht so sicher, auf welcher Rechtsgrundlage soll das erfolgen?

B
baccus

01.06.2007 um 16:21 Uhr

@Duke, Der Betriebsrat sollte auf jeden Fall von seinem Recht nach § 93 BetrVG Gebrauch machen, um den Kollegen eine berufliche Veränderung bzw. Chance zu eröffnen. Als BR könnt ihr nicht nur das "ob" auch das "wie"mitbestimmen.Eine BV regelt das ein für allemal. ..Interne Stellenausschreibung gibt wo nichts drinne steht .... also ist die leer?

D
Duke

01.06.2007 um 16:50 Uhr

baccus :-)

heheheeheehehe natürlich ist sie nicht leer...

Ich meine wenn in einer Stellenausschreibung keine befristung drinne steht dann gilt diese immer als unbefristet,so sehe ich das.

Und eine Anhörung nach §99BetrVG ist auch richtig nur da hatte sich ddiese frage nicht gestellt weil wir von einer unbefristeten Stellenausschreibung ausgegangen sind weil der Mitarbeiter ja gerade 8 Wochen vorher befristet als Lagerabeiter eingestellt wurde und dann sich auf die neue Stellenausschreibung beworben hat.

Was hätte der AG gemacht wenn sich ein Unbefristeter mitarbeiter sich beworben hätte,hätte er dann gesagt er wäre dann nur noch befristet angestellt...das ergibt doch keinen Sinn..

Ich bin der meihnung das wenn in einer Stellenauschreibung nichts von befritung steht,das die Stelle dann immer Unbefristet sein muss.

Rob.

B
baccus

01.06.2007 um 18:01 Uhr

@Hi, Duke, ich sehe du hast zumindest noch Humor. Lies mal nach... Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG):

eine interne Stellenausschreibung kann fehlerhaft sein, ebenso wie die Externe

.....AG ist im Rahmen der Anhörung nach §99BetrVG verpflichtet, euch mitzuteilen, ob befristet oder unbefristet.

Was im Arbeitsvertrag steht ist maßgeblich und den habt ihr zu prüfen.

D
Duke

01.06.2007 um 18:25 Uhr

Hi baccus

Natürlich hab ich Humor und wie :-) (Dickes Fell)

Also ich bin nicht der Meister aller onst würde ich nicht soviel Fragen...

Ich dachte immer das man in die Verträgen nicht einsehn darf es sei den man fragt den Mitarbeiter...

Eingruppierung usw. was alles in eine Interne Stellenauschreibung gehört waren zu ersehen,und eine Zeiliche Begrenzung stand da nicht drinne und somit war die Sache eigendlich Klar das es eine unbefristete Einstellung sein muss.

Der AG hat auch nie gesagt das es sich um eine befristete Stelle handelt,wäre ja auch Unlogisch oder wenn alle sich drauf bewerben können im Betrieb die Unbefristet sind bis auf diesen neuen Mitarbeiter der vorher eine befristung von einem Jahr bekommen hat und sich dann auf diese neue Stelle beweirbt.

Wie auch immer,möchte dich mal und die anderen Fragen wie sich das mit der Stellenausschreibung verhält.

Wenn da nichts von steht ist es doch immer Unbefristet oder sieht das einer anders dann bitte die richtige Info.

THX erstmal an alle für die Hilfe und Antworten die ihr mir gepostet habt.

Rob.

B
baccus

02.06.2007 um 00:00 Uhr

Hi, Duke, habt ihr einen BR und bist du ein BRM? Wenn ja... verstehe ich deine Fragen nicht ganz.

§99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ....hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Das passiert bevor ein Arbeitsvertrag vom zukünftigen Kollegen zustande kommt.

H
hans

02.06.2007 um 01:31 Uhr

hi duke,

wenn der Arg eine Stelle ohne Hinweis auf Befristung ausschreibt, ist das ein Angebot i.S. des BGB und natürlich Grundlage, das Angebot anzunehmen und wird damit zur Vertragsgrundlage. Das Problem ist, dass der ArG das Angebot VOR der Annahme des Vertrages geändert hat (im Arbeitsvertrag) und das der AN dieses geänderte Angebot angenommen hat - also in deinem Fall eine rein informelle Feststellung - jupp, über'n Tisch gezogen.

Anders wenn der ArG die Befristung erst nachträglich eingebaut hätte... §313(1) BGB: "...so kann die Anpassung des Vertrags verlangt werden., ... " Jedoch in Abs 3: "ist eine anpassung des vertrags micht möglich oder einem teil nicht zumutbar, so kann der beteiligte teil vom vertrag zurücktreten. an die stelle des rücktrittsrechs triit für dauerschuldverhältnisse das recht zur kündigung"

so, dass sollte der AN mal individualrechtlich prüfen lassen, gelle? als BR seit ihr m.E. aussen vor, auch wenn im 99'er offensichtlich die geplante befristung unterschlagen wurde. jedoch ist der beschluß auf grundlage dieser falschen informationen fraglich --

also frage an @all: gilt der beschluß "ja zur einstellung" oder kann der br diesen ggf. aufheben (lassen)? und was wenn ja - die einstellung ist unrechtmässig aber der AN hat seine alte stelle ja wohl gekündigt....

P
paula

02.06.2007 um 17:02 Uhr

@hans

eine Stellenausschreibung ist kein Angebot nach dem BGB!!! Sonst könnte jeder AN durch ein einfaches "ja die Stelle nehme ich" dieses annehmen und hätte anspruch auf die Stelle... also bei uns im Betrieb läuft das nicht so :-)

H
hans

02.06.2007 um 23:37 Uhr

@paula - läuft bei uns auch nicht so, der ArG entscheidet wer das Angebot annehnem kann. Wahrscheinlich wär korrekt zu sagen, der ArG sucht und der AN macht das Angebot...??

P
paula

03.06.2007 um 15:10 Uhr

das Angebot macht dann schon der AG aber später. Ein Angebot nach § 145 BGB muss so sein, dass die andere Seite dies mit einem einfachen "ja" annehmen kann. Es muss auch der rechtsgeschäftliche Wille des Anbieters da sein, dass der andere dies so annehmen kann. Also sind daher weder die Ausschreibung (AG will ggf. unter mehreren AN auswählen) und Bewerbung (AN will sicher auch noch einmal nach einem Bewerbungsgespräch über die Stelle nachdenken) Angebote im Sinne des BGB. Das Angebot im Sinne des Gesetzes ist erst das KONKRETE Angebot des AG an den AN nach Vorstellungsgespräch usw.

D
Duke

03.06.2007 um 21:16 Uhr

Danke danke erstmal euch allen für die vielen Antworten...

Hans Zitat von dir Anders wenn der ArG die Befristung erst nachträglich eingebaut hätte... §313(1) BGB: "...so kann die Anpassung des Vertrags verlangt werden., ... "

Jep der AG hat im nachhinein dem Mitarbeiter der vorher einen befristeten Vertrag (8 Wochen vorher für 1 Jahr) bekommen hatte,unjd der sich dann auf die Neue Stellennauschreibung beworben hatte wo nichts von Befristung stand einen zweiten Unbefristet Vertrag gegeben,wovon der BR nichts wusste sondern nur durch Zufall drauf gestoßen ist,weil man den Mitarbeiter gefragt hatte ob man sein Vertrag sehen dürfte. Dort stand dann befristet wieder für ein 1 Jahr.

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