W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminare des Betriebsrats

R
Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hier eine bescheidene Frage:

Wir sind schon seit einigen Jahren mit einem Seminaranbieter zufrieden und wollen, nachdem es 2010 mit dem neu gewählten BR nur schwer anlief, auch 2011 einige Seminare für die neuen BRM bei diesen Veranstalter buchen. Durch die Menge der Semianre haben wir mitlerweise einige Vergünstigen bei diesem Veranstalter. Die ersten zwei BRM fahren jetzt am 24.01.2011 für eine Woche zum Seminar "Wirtschaftliche Grundlagen Teil 1", da beide im Wirtschaftsausschuss arbeiten. Wir haben dazu einen Beschluss gefasst (bereits im Dezember) und diesen Beschluss mit den Unterlagen des Semianrveranstalters bei unserem AG eingereicht. Wir wissen, dass der AG kein Mitspracherecht bei den Semianrbeschlüssen hat. Jetzt hat er die Unterlagen bis heute nicht unterschrieben und verlangt von uns, dass maximal 2 BRM, wenn dann Seminarteilnahemen anliegen, zum Seminar fahren. Zudem hat er geäußert, dass ihm der Seminaranbieter nich gefällt. Hintergrund ist, dass wir im Oktober ein Inhous-Seminar "Grundlagen der Betriebsratsarbeit" mit diesem Veranstalter hatten, wo alle BRM teilgenommen habe, Plus 4 Erstazmitglieder. Während des Semianrs wurde ein Kollege fristlos gekündigt. Der Seminarleiter war ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und hat uns natürlich mit guten Tipps bei unserer Erklärung zur Kündigung geholfen. Das ist dem AG wahrscheinlich sauer aufgestoßen.

Die Fragen sind nun: Kann der AG die maximale Anzahl der Seminarteilnehemer des BR festlegen bzw. den Veranstalten ablehnen ? Können wir trotz Ablehnung des AG nach einem Beschluss trotzdem die Kollegen zum Semianr schicken? Sollte man eventuell ein Budget für Schulungen mit dem AG über eine Vereinbahrung festlegen, über dass der BR frei verfügen kann?

Über jede Antwort wäre ich dankbar.

Rapper

1.06702

Community-Antworten (2)

P
Pappnase

18.01.2011 um 11:35 Uhr

Der AG kann gar nichts ablehnen, er kann sich aber weigern, das Seminar zu zahlen. Dann müßte der BR vorm Arbeitgericht klagen. Und dann ist die Frage ob der Richter die Erforderlichkeit des Seminares für die einzelnen BRM anerkennt. Das wird er sicher nicht, wenn Ihr den kompletten BR auf eine Schulung "Protokollführung" schickt. Das Seminar muß für das einzelne BRM in seiner BR Arbeit erforderlich sein, so z.B. die BR Kollegen die im Wirtschaftsausschuss sind, zu einem solchen Seminar zu schicken. Tatsache ist, wenn der AG nicht zahlt, müßt ihr es einklagen, formell muß alles richtig sein (Entsendungsbeschluß, Beschluß einen Anwalt zu zu ziehen etc.), und einen langen Atem haben, um es vor Gericht auszusitzen. Unser AG hat auf diesem Wege gelernt (wenn auch wiederwillig), dass er zahlen muß.

Nochetwas zu einer Schulungsvereinbarung: Auch das hat unser AG vorgeschlagen. Er kann sich ein Budget setzten wie er will, Tatsache ist, dass der AG die Schulungskosten für erforderliche Seminare zu bezahlen hat. Wenn ich mit dem AG ein Budget vereinbare (es sei denn, es sind 100.000€), behindert das BR Gremium in meinen Augen jedes einzelne BR Mitglied an der korrekten Ausführung seines Amtes.

V
Vannelle

18.01.2011 um 12:28 Uhr

Der AG kann schon ein Seminar ablehen. z.B. aus zeitlichen Gründen. Das muß er aber schriftlich machen. Danach würde das über die Einigungsstelle geklärt werden. Ansonsten stimme ich Pappnase zu. Kleiner Tip (will aber jetzt nicht Werbun machen) Bei der WAF genügt der Beschluss vom BR und die klagen dann die Seminar und Hotelkosten beim AG ein. Damit muß sich dann der BR nicht befassen.

Ihre Antwort