Hallo, hier eine bescheidene Frage:

Wir sind schon seit einigen Jahren mit einem Seminaranbieter zufrieden und wollen, nachdem es 2010 mit dem neu gewählten BR nur schwer anlief, auch 2011 einige Seminare für die neuen BRM bei diesen Veranstalter buchen. Durch die Menge der Semianre haben wir mitlerweise einige Vergünstigen bei diesem Veranstalter. Die ersten zwei BRM fahren jetzt am 24.01.2011 für eine Woche zum Seminar "Wirtschaftliche Grundlagen Teil 1", da beide im Wirtschaftsausschuss arbeiten. Wir haben dazu einen Beschluss gefasst (bereits im Dezember) und diesen Beschluss mit den Unterlagen des Semianrveranstalters bei unserem AG eingereicht. Wir wissen, dass der AG kein Mitspracherecht bei den Semianrbeschlüssen hat.
Jetzt hat er die Unterlagen bis heute nicht unterschrieben und verlangt von uns, dass maximal 2 BRM, wenn dann Seminarteilnahemen anliegen, zum Seminar fahren.
Zudem hat er geäußert, dass ihm der Seminaranbieter nich gefällt.
Hintergrund ist, dass wir im Oktober ein Inhous-Seminar "Grundlagen der Betriebsratsarbeit" mit diesem Veranstalter hatten, wo alle BRM teilgenommen habe, Plus 4 Erstazmitglieder. Während des Semianrs wurde ein Kollege fristlos gekündigt. Der Seminarleiter war ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und hat uns natürlich mit guten Tipps bei unserer Erklärung zur Kündigung geholfen. Das ist dem AG wahrscheinlich sauer aufgestoßen.

Die Fragen sind nun: Kann der AG die maximale Anzahl der Seminarteilnehemer des BR festlegen bzw. den Veranstalten ablehnen ?
Können wir trotz Ablehnung des AG nach einem Beschluss trotzdem die Kollegen zum Semianr schicken?
Sollte man eventuell ein Budget für Schulungen mit dem AG über eine Vereinbahrung festlegen, über dass der BR frei verfügen kann?

Über jede Antwort wäre ich dankbar.

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