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Hallo,
darf der GBR-Vorsitzende Seminare laut Seminar-Katalog für Betriebsräte selbst abhalten? Diesem wird von der Gewerkschaft vorgeworfen sehr Arbeitgeberbezogen zu sein. Seine Begründung sind wohl die Kosten.
Es gibt einen der es macht und einen, der es mit sich machen lässt.
Und: der GBR kann noch nicht einmal für sich selbst Schulungen beschließen, wie soll er das dann BRs aufzwingen?
So viel Unwissenheit kann es doch nicht geben, oder?
Wie wäre es, den GBR abzuwählen, wenigstens mal einen Denkschub zu geben?
Erstellt am 20.07.2013 um 21:47 Uhr von Ladykiller
@ Kölner
Danke für die Antwort.
ich habe mich in den Betriebsrat wählen lassen um gegen diese Missstände vorzugehen, aber du weißt bestimmt wie es ist was über etliche Jahre rangezogen wurde können wir in so kurzer zeit nicht von heut auf morgen ändern. die Betriebsräte werden wie in einer sekte beeinflusst und weil ich hintergrundwissen habe möchte man auch nicht das ich im BR bin. Recht dahin wo Recht hin gehört. Wir werden alles tun was irgendwie möglich ist.
Erstellt am 20.07.2013 um 23:09 Uhr von Hartmut
Schwierig, Ladykiller. Der GBRV gibt also Seminare. Kann er dafür eine irgendwie geartete Qualifikation nachweisen? Denn die BRM haben ja ein Recht auf Schulung, nicht auf irgendwelche Seminare. So eine Schulung muss aber nachweislich einen Zweck erfüllen können.
Und wie ist das geregelt im Haftungsfall, wenn er also einen "falschen Tipp" gibt und es kommt dadurch jemand zu (Vermögens-) Schaden? Der BR, wie auch der GBR sind ja weder natürliche noch juristische Personen, sondern reine "Gebilde" im Rahmen des BetrVG, weder rechts- noch vermögensfähig. Die Haftungsfrage ist bei Betriebsratstätigkeit fast ebenso spannend wie die Geheimhaltungsfrage. In beiden kann man sich leicht vertun.
Und ... schreibt er Rechnungen für die Seminare, die er gibt? Falls ja, als was (BR, AN, Privatmann, ...) rechnet er ab?
Alles Sachen, wo man ihn am A...bend kriegen kann. Damit du ein wenig Munition hast. :)
Erstellt am 20.07.2013 um 23:21 Uhr von Kölner
Du fragst einen Scheiß, Hartmut.
Unglaublich.
Haftungsfragen werden bei keinem Seminaranbieter ein Problem sein, weil es das nicht gibt.
Erstellt am 20.07.2013 um 23:38 Uhr von Ladykiller
@Hartmut
Es wird nur soviel geschult das niemand die prikäre BR Arbeit angehen kann. Die BR werden klein gehalten und bei Problemen ruft jeder sofort den GBR an der sich dann nicht oder nur unzureichend kümmert.
Z.B. ist ein aufgabenbereich zweimal bei einer lohnerhöhung übergangen worden, der BR hat daraufhin ein Gespräch mit dem GF gesucht und sich im Gespräch abwimmeln lassen.
der damalige BR war nie auf Schulung (extern) sondern immer nur beim GBR.
Ich hoffe ich komme weiter.
Erstellt am 20.07.2013 um 23:47 Uhr von Snooker
Ist schon so wie Kölner sagt.
Aber seht zu das ihr diesen GBR los werdet, oder aber zumindest einen BR bekommt der stärke zeigt. Lohn ist aber im eigentlichen Sinne auch eine Sache zwischen AG und GEW und nicht zwischen AG und BR.
Erstellt am 21.07.2013 um 00:00 Uhr von Ladykiller
@ Snooker
ist richtig mit dem Lohn, wenn denn eine GEW im Hause ist. Der GBR und GF haben sich vor einiger Zeit mit der GEW zerstritten das man sich getrennt hat. Wenn mich einer fragt ist das alles so geplant.
Erstellt am 21.07.2013 um 00:08 Uhr von Snooker
Und wenn es Feinde bis in den Tod sind. Lohn ist GEW Sache.
Erstellt am 21.07.2013 um 08:09 Uhr von Hartmut
Was muss ich da von dir lesen, Kölner? Das Haftungsproblem gibt es nicht (für Betriebsräte, meinst du)?? Ist dir klar, dass darüber ganze Juraforen diskutieren, sogar eine Dissertation zu diesem Thema ist mir bekannt.
Ganz kurz, weil hier off-topic: Ein BRM, das sich innerhalb des BetrVG bewegt, haftet nicht. Sobald jedoch das BetrVG verlassen (sprich, z.B. Kompetenzen überschritten) werden, haftet ein BRM wie jeder andere Mensch auch. Wenn sich herausstellt, dass ein Beschluss nicht durch das BetrVG gedeckt war, und dem AG ist dadurch ein Schaden entstanden, dann haften alle BRMs persönlich (!), die dafür gestimmt hatten.
Das erklärt, warum wir BRM so genau, korrekt, und -wenn man so will- bürokratisch sein müssen. Es sichert uns ab.
Erstellt am 21.07.2013 um 08:33 Uhr von Nubbel
BetrVG gedeckt war, und dem AG ist dadurch ein Schaden entstanden, dann haften alle BRMs persönlich (!), die dafür gestimmt hatten.
wo steht das?
Erstellt am 21.07.2013 um 08:54 Uhr von gironimo
Qualifikationsnachweise braucht der GBR-Kollege keine. So gesehen - wenn er sich berufen fühlt zu lehren ....
Allerdings beschließt der BR ja nicht nur die Schulung sondern auch den Schulungsanbieter. Wenn da die Mehrheit dafür ist den GBR-Kollegen heranzuziehen hast Du ein Problem.
Ich würde in diesem Fall einmal mit der Gewerkschaft sprechen. Da diese ja auch schulen, bieten sich da vielleicht Möglichkeiten an.
Erstellt am 21.07.2013 um 09:54 Uhr von Kölner
Hartmut, dass sind jetzt zum xten Male stammtischparolen von dir, die weder inhaltlich noch durch Urteile gedeckt sind. Es ist eine Zumutung, diese Sätze, mit einem oberlehrerhaften Zungenschlag versehen, lesen zu müssen. Dem Fragesteller hilfst du nicht und bist im Gegenteil auch noch eine Dreistufenrakete, die mit Angst und Schrecken ein Gespenst an die Wand malt, dass es nicht gibt.
Entweder besuchst du bald mal ein paar richtige Schulungsmaßnahmen für BRs oder unterlässt es, diese dummdreisten, irrsinnigen und an groben Unfug grenzenden antwortgebereien vorzunehmen.
Qualitativ hat das Forum in den letzten Wochen ja schon gelitten, aber du bist hier mit Abstand der heftigste Niveau-nach-unten-Regulierer.
Erstellt am 21.07.2013 um 10:15 Uhr von Hoppel
@ ALL
Anstatt existente Rechtsprechung zu bemühen, wird hier mal wieder in weiten Teilen geschwafelt, was das Zeug hält.
@ gironimo
"Allerdings beschließt der BR ja nicht nur die Schulung sondern auch den Schulungsanbieter. Wenn da die Mehrheit dafür ist den GBR-Kollegen heranzuziehen hast Du ein Problem."
Was für ein Problem???
@ Ladykiller
"KENNTNISSE FÜR DIE BETRIEBSRATSARBEIT können nicht durch "Stille Post" erworben werden, sondern MÜSSEN QUALIFIZIERT VERMITTELT WERDEN.
DESHALB HAT JEDES BRM EINEN RECHTSANSPRUCH AUF DEN SEMINARBESUCH und muss sich NICHT auf das Selbststudium oder die Unterrichtung durch andere BRM verweisen lassen. (BAG, 15. 5. 86, DB, 2496).
_________________
...Auch kann der Betriebsrat nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, wie etwa durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen... (BAG,19.09.2001 - 7 ABR 32/00)"
Euer GBR kann ja gerne sein Wissen innerhalb von GBR Sitzungen weitergeben. Damit kann er aber definitiv nicht den Anspruch eines BRM auf eine anerkannte qualifizierte Schulung gem. § 37 Abs.6 BetrVG befriedigen.
Und schon gar nicht kann sich ein G-BRV erdreisten, sich auf BR-Ebene in Angelegenheiten einmischen zu wollen, die in keinster Weise in den Zuständigkeitsbereich des GBR fallen.
Erstellt am 21.07.2013 um 14:58 Uhr von gironimo
Es gibt eine ganze Reihe von BRs BRVs und GBRVs, die selbst bei den großen Seminaranbietern als Referent tätig werden.
So gesehen könnte natürlich der BR sagen: "Kollege, Du hast eine so große Erfahrung und Wissen - wir beschließen - schule uns."
Und das muss dann nicht so etwas wie stille Post sein. - Ist es dann oft leider doch.
>Seminare laut Seminar-Katalog für Betriebsräte selbst abhalten< spricht doch dafür, dass da schon so etwas wie ein Seminar stattfindet.
Aber ich stimme Dir natürlich vom Grundsatz zu Hoppel. Das Problem von dem ich sprach ist dann, dass man sich wohl ggf. selbst um sein Recht bemühen muss, wenn die Mehrheit des BR sich mit (möglicher Weise) internem Halbwissen zu frieden gibt.
Erstellt am 21.07.2013 um 15:21 Uhr von Hartmut
Kölner, es geht hier nicht um dich, sondern um Ladykiller, der eine Frage eingestellt hat. Bitte versuche, dich darauf zu konzentrieren. Bitte versuche auch, Unsachlichkeiten wie "Scheiße", "Unfug", "Dreistufenrakete" usw. zu vermeiden, oder wenigstens wirf dem armen Empfänger nicht Stammtischniveau vor.
Können wir wieder zur Sache kommen, ganz ohne Fäkalsprache? Dann zitiere ich für dich aus einer Seminarunterlage zum Thema Geheimhaltungspflichten, Haftung und etvl. Strafbarkeit von BRM (und wie man all diese Probleme vermeidet). Der Autor ist Fachanwalt.
"Eine Schadensersatzpflicht eines Mitglieds des Betriebsrats kommt in Betracht, wenn nicht der Betriebsrat als Gremium, sondern das einzelne Mitglied vom Gesetz geschützte Rechtsgüter eines anderen verletzt hat oder gegen so genannte Schutzgesetze im Sinne des dieser Vorschrift ist zum Schadensersatz derjenige verpflichtet, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckenden Gesetzes verstößt. Als Schutzgesetze zugunsten des Arbeitgebers oder andere Arbeitnehmer kommen insbesondere die Verletzung der Schweigepflicht aus § 79 BetrVG und die Verletzung der Friedenspflicht aus § 74 BetrVG in Betracht. Zugunsten der Arbeitnehmer gelten als weitere Schutzgesetze insbesondere die §§ 82 Abs. 3, 83 Abs. 1, 99 Abs. 1 S. 3, 102 Abs. 2 S. 5 und 75 Abs. 1 BetrVG30. [...]"
Das zieht sich dann über viele Seiten hin. Auf den Punkt noch einmal für dich: Wer sich als BRM außerhalb des BetrVG bewegt, steht auf dünnem Eis.
Erstellt am 21.07.2013 um 16:47 Uhr von Ladykiller
@ All
vielen Dank für eure Hilfreichen Antworten. Ich finde diese Foren und die Professionalität der meisten seiner Mitglieder sehr gut.
Erstellt am 21.07.2013 um 16:53 Uhr von Snooker
Hartmut
ich würde Dir da so in Gänze nicht wiedersprechen, nur wäre die Nachweispflicht eines potentiellen Klägers sehr sehr schwierig.