Erstellt am 01.07.2011 um 11:43 Uhr von kainil
Hallo Imebro,
Punkt Beschlußfassung Teilnahme Kollege XY anBetriebsratseminar " Arbeitsrecht 1 vom / bis in Ort, Anbieter XY.
Ordnungsgemäß beschließen. Beschluß der GL rechtzeitig schriftlich mitteilen und und dann fahren.
Hat Eure GL auch ein schlechtes Gewissen wenn die auf Schulungen fahren???
Erstellt am 01.07.2011 um 11:47 Uhr von imebro
Hallo und danke zunächst.
Leider bin ich 1-köpfiger BR.
Natürlich kann ich auch einen solchen Beschluss fassen und werde das ja auch schriftlich der GL mitteilen, dass ich gem. § 37 Abs. 6 BetrVG an diesem Seminar teilnehmen möchte.
Wie ist aber das Recht der GL zu sehen, wenn sie sagen, ich soll mir ein günstigeres Seminar aussuchen oder eines, was eher in der Nähe ist, damit keine Hotelkosten anfallen?
Danke,
imebro
Erstellt am 01.07.2011 um 12:01 Uhr von keiner
imebro
Das heißt nicht: ich möchte, sondern ich werde!
Du machst mit dir eine sitzung, mit tagesordnung, da steht unter top3: beschlussfassung über die teilnahme von herr/frau imebro am seminar: ich werde selbstbewußter, vom/bis, bei anbieter: habmichlieb.
Dann schreibst du einen netten brief an deinen arbeitgeber: Der betriebsrat hat in seiner sitzung am .... beschlossen, dass herr/frau imebro am seminar: ich werde selbstbewußter, vom/bis teilnimmt. Dann druckst du die seminarinformationen aus, hängst sie dem schreiben an, und los geht es.
Wenn nun deinem arbeitgeber etwas nicht gefällt, kann er binnen zwei wochen eine einigungsstelle anrufen oder ein beschlussverfahren einleiten.
Auf diskussionen läßt du dich nicht ein! Wenn dein chef was will, bittest du ihn höflich, dir dies schriftlich zukommen zu lassen.
Je nach dem wie es läuft, machst du einen nächsten beschluß, dir für die durchsetzung deines schulungsanspruches anwaltliche hilfe zu holen. Diesen teilst du dann auch deinem arbeitgeber schriftlich mit.
In einem persönlichen gespräch würde ich dem arbeitgeber noch freundlich unter vier augen mitteilen, das es günstiger wäre die 1500€ zu bezahlen, als erst noch anwalts und gerichtskosten und zu guter letzt auch noch die 1500€.
Erstellt am 01.07.2011 um 12:56 Uhr von Nichtswissender
Was spricht denn dagegen, nach einem Anbieter zu gucken, der das gleiche Seminar anbietet jedoch günstiger ist?
Wir hatten das gleiche Problem auch schon einmal und haben uns nach einem günstigeren Anbieter umgesehen. Wir wurden fündig und waren von der Qualität begeistert. Mittlerweile sind wir dort Stammkunden
Wären wir von der Qualität nicht überzeugt gewesen hätten wir dem AG mitgeteilt zukünftig wieder den anderen Anbieter zu nehmen.
Solche Dinge stufe ich im übrigen in die vertrauensvolle Zusammenarbeit ein.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 01.07.2011 um 13:03 Uhr von Wahnsinniger
Junge, Junge.
Das sind Antworten, wie sie jeder AG liebt: Der eine will sih streiten, der andere nimmt den günstigsten
Erstellt am 01.07.2011 um 13:10 Uhr von keiner
Stimmt, deine antwort ist wahnsinn, und so aussagekräftig.
Erstellt am 01.07.2011 um 13:49 Uhr von Nichtswissender
@Wahnsinniger
Wo ist dein Lösungvorschlag?
Wenn unsere Antworten doch so Scheixxe sind, hätte ich von dir die einzig Wahre Lösung erhofft.
Aber da kommt auch nur heiße Luft.
Also: Wenn man keine Ahnung hat einfach mal .......
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 01.07.2011 um 13:58 Uhr von imebro
Hey, bitte jetzt nicht deshalb streiten :-)
Danke in jedem Fall für Eure bisherigen Vorschläge.
Ich denke, dass es oft schwierig ist, ein Seminar mit gleichem Inhalt, woanders zu finden... dann auch noch zu dem Zeitpunkt... und am Ende auch noch günstiger.
Da hätte mich halt interessiert, inwieweit der AG darauf BESTEHEN kann, dass ich ein günstigeres Seminar aussuche.
Danke nochmals,
imebro
Erstellt am 01.07.2011 um 14:32 Uhr von Nichtswissender
@Imebro
Bestehen kann er darauf nicht. Das haben die Kollegen/innen in den ersten Antworten aber schon beschrieben.
Ich wollte nur mal einen Weg aufzeigen wie es auch funktionieren kann, ohne sich mit dem AG zu streiten und dabei beide Seiten zufrieden sind.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 01.07.2011 um 14:47 Uhr von keiner
hellblauer button oben:
BAG, Urteil vom 28.06.1995, AP Nr. 48 zu § 40 BetrVG 1972).
Der Betriebsrat ist jedoch nicht gezwungen,
•eine umfassende Marktanalyse durchzuführen
•und sich anschließend automatisch für den preiswertesten Anbiete zu entscheiden (BAG, Urteil vom 28.06.1995, AP Nr. 48 zu § 40 BetrVG 1972)
Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat andere Angebote eingesehen, jedoch keine vergleichbaren, billigeren Schulungen gefunden.
Erstellt am 01.07.2011 um 23:18 Uhr von DerAlteHeini
imebro
Wie hier schon bemerkt wird der AG nicht gefragt ob der BR zu einem Seminar fahren darf, sondern er teilt dem AG das er zu dem Seminar fährt.
Seminarkosten in Höhe von 1000 Euro sowie zusätzliche Hotel und Reisekosten sind durchaus üblich für ein Wochenseminar.
Erstellt am 04.07.2011 um 09:29 Uhr von petrus
Ein bisschen billiger könnten die Schulungen bei der Gewerkschaft sein. Du kannst ja mit Dem ArbGeb reden, ob er auf einer Schulung durch die Gewerkschaft besteht - oder einen neutralen Anbieter bevorzugt, selbst wenn der ein paar € mehr kostet...