Ein BR-Mitglied ist seit längerer Zeit komplett freigestellt und arbeitet seit dem auch nicht mehr für seine alte Abteilung, gehört jedoch noch dieser Kostenstelle an. Da sein Gehalt weiterhin der Kostenstelle angelastet wird, ist der Leiter dieser Kostenstelle natürlich von der Freistellung nicht begeistert und drängt das Mitglied immer wieder wenigstens einen teil der Stunden für die reguläre Arbeit zu erbringen.

Bei der letzten Leistungsbewertung hat der Kostenstellenleiter dem freigestellten BR deshalb die schlechtest mögliche Benotung gegeben. Als er noch nicht freigestellt war, hatte er stets überdurchschnittlich gute Bewertungen.

Das BR-Mitglied ist der Ansicht, dass es keine Grundlage für eine schlechte Benotung gibt, wäre stattdessen mit einer Formulierung einverstanden wie z.B. "Beurteilung aufgrund der BR-Freistellung für das letzte Jahr nicht möglich". Der Vorgesetzte besteht auf die schlechte Beurteilung weil das Arbeitsergebnis = 0 war.

Wer hat recht und wo findet man eine Rechtsgrundlage ?