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Leistungsbeurteilung eines freigestellten BR - wer weiß Rat?

W
Werner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, seinerzeit hat sich ein Kollege mit dem ArbGeb. darauf geeinigt, dass er im Durchschnitt des letzten Jahres vor seiner Freistellung bezahlt werden solle. Ist ja auch eine gangbare Variante. Nun zu dem auftertenden Problem: Der Kollege wird seitdem immer mit der gleichen Punktzahl beurteilt, daraus ergibt sich eine immer weiter absinkende %uale Leistungszulage. Was ist dem Kollegen zu raten? Eine Festlegung der Leistungsprozente? Durchschnittsprozente aller MA seiner Lohngruppe? Der Verdienst den der MA hat der die Position des Kollegen übernommen hat? Was meint Ihr?

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

19.10.2006 um 14:27 Uhr

Hallo Werner,

siehe dazu § 37 Abs. 4 BetrVG "Das Arbeitsentgeld von Mitgliedern des Betriebsrates darf einschließlich eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgled vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des AG.!"

MfG Angi1

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