Erstellt am 17.11.2015 um 15:30 Uhr von Belveda
Wie genau hat die Personalabteilung das begründet? Steht der Vorgesetzte hinter euch, d.h. wird er euch bei einem Einspruch unterstützen? Auf jeden Fall solltet ihr versuchen, ihn mit ins Boot zu holen.
Erstellt am 17.11.2015 um 16:14 Uhr von moreno
Habt Ihr eine BV zur Leistungszulage? Hier sollten solche Fälle eigentlich geregelt sein!
Erstellt am 17.11.2015 um 17:33 Uhr von gironimo
Seid Ihr der BR? Dann kommt ja die Mitbestimmung des § 94 BetrVG und des § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG zum tragen. Also auch von mir die Frage, was steht in der BV oder gibt es überhaupt eine?
Seid Ihr AN? Dann wendet Euch an den Betriebsrat.