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Leistungsbeurteilung

E
Enneper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen...es geht um das Thema Leistungszulage.Unser Vorgesetzter(Meister) hat uns in dem Gespräch zur Beurteilung besser beurteilt und so damit mehr Leistungszulage zugesagt.Nun wurde die Beurteilung schriftlich vorgelegt .Der Vorgesetzte sagte uns, das die Personalleitung seine Beurteilung ablehnt .Wir möchten jetzt Einspruch einlegen wissen aber nicht ,wie wir vorgehen sollen.Hat einer einen Vorschlag?Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

B
Belveda

17.11.2015 um 16:30 Uhr

Wie genau hat die Personalabteilung das begründet? Steht der Vorgesetzte hinter euch, d.h. wird er euch bei einem Einspruch unterstützen? Auf jeden Fall solltet ihr versuchen, ihn mit ins Boot zu holen.

M
Moreno

17.11.2015 um 17:14 Uhr

Habt Ihr eine BV zur Leistungszulage? Hier sollten solche Fälle eigentlich geregelt sein!

G
gironimo

17.11.2015 um 18:33 Uhr

Seid Ihr der BR? Dann kommt ja die Mitbestimmung des § 94 BetrVG und des § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG zum tragen. Also auch von mir die Frage, was steht in der BV oder gibt es überhaupt eine?

Seid Ihr AN? Dann wendet Euch an den Betriebsrat.

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