Erstellt am 21.12.2010 um 19:33 Uhr von wahlvst
Ihr solltet der GL ganz deutlich klarmachen, dass JEDE einzelne Stunde Mehrarbeit der Mitbestimmung unterliegr. Das die GL keine Mehrarbeit ohne Mitbestimmung, also des OK des BR anordnen darf. Andernfalls würde der BR wegen Missachtung der MB nach Beschluss einen Anwalt beauftragen die Rechte des BR wahrzunhmen und entsprechende Klagen/ Beschlussverfahren einzuleiten.
Aber ihr BR solltet euch unbedingt auch einmal mit dem BetrVG und dem Thema Mitbestimmung befassen und auch schnellstens euch auf Seminaren anmelden und schulen.
Erstellt am 21.12.2010 um 20:33 Uhr von pfeilenbogen
>>> Nun hat die GL entschieden das der Mitarbeiter nicht mehr stempeln muss und so keine Überstunden mehr entstehen. <<<
Der AG muss dem BR den Nachweis, von wann bis wann der AN gearbeitet hat bringen, damit der BR prüfen kann ob mitbestimmungpflichtige Mehrarbeit vorliegt. Weiter ist das Thema Arbeitszeit auch ein Thema der MB lt. § 87 BetrVG. Also rechtlich beraten lassen und dann handeln.
Erstellt am 21.12.2010 um 20:35 Uhr von ThomasB
Das BetrVG und das Thema Mitbestimmung hatten wir letzte Woche. Der Arbeitgeber hatte Dienstkleidung verteilt. Wir hatten der GL dieses untersagt und verhandlung einer BV aufgefordert. Als Antwort kam ein Aushang am schwarzen Brett der GL, wo die GL uns vorwarf, wir würden den Betrieb lähmen (Familienunternehmen). Also grosse Aufregeung. Deswegen sind wir jetzt nicht so scharf darauf, dass wieder ein Aushang der GL ausgehangen wird , wo gegen dem BR stimmung gemacht wird. Natürlich haben wir wegen des Nichtstempels des Mitarbeiter die Gewerkschaft gefragt. Als Antwort von der Gewerkschaft kam, dass wir keine einzige Überstunde mehr genehmigen sollen. Die Gewerkschaft hat auch vorgeschlagen, wir sollten uns alle an einen Tisch setzten ( mit Gewerkschaft) und darüber reden. Auch hat die Gewerkschaft die Befürchtung, wenn wir einen Anwalt einschalten, durch die hohen kosten,kein freiwilliges Weihnachtsgeld ( kein TV) mehr gezahlt wird und die GL dann sagt, dass ist der BR schuld.
Erstellt am 21.12.2010 um 20:38 Uhr von neskia
Wenn der AN nicht stempeln muss, wie gewährleistet der AG den Absatz 2 des §16 ArbZG (Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen ....)?
Erstellt am 21.12.2010 um 20:44 Uhr von Immie
...Nun hat die GL entschieden das der Mitarbeiter nicht mehr stempeln muss und so keine Überstunden mehr entstehen....
Dann solltet ihr euch mal über §16 Abs 2 ArbZG Gedanken machen.
Erstellt am 22.12.2010 um 08:29 Uhr von BRPOPP
Hallo,
unfassbar diese Zustände! Uns jedoch auch bekannt. Wir sinfd auch ein BR in einem Familienbetrieb. Ihr müßt Eure Rechte kennen und diese auch durchsetzen! Sonst kommt Ihr NIE auf einen grünen Zweig.
Dienstkleidung ist Mitbestimmungspflichtig! Ohne Euch, keine Dienstkleidung! (betriebl. Ordnung, BetrVG)
Das schlecht machen des BR am schwarzen Brett, wertet man als Behinderung des BR.
Weihnachtsgeld, was wegen des BR nicht ausgezahlt wird, ist Einklagbar und wird gezahlt.
Ihr müßt Stärke beweisen, nur so wird es in Zukunft ein Miteinander und kein Gegeneinander sein. Gaubt mir, ich hab das alles schon durch!
Ein Frohes Fest und viel Stärke und Mut im neuen Jahr!!!