Erstellt am 01.11.2014 um 20:24 Uhr von paula
Schuster bleib bei deinen Leisten....
Erstellt am 01.11.2014 um 20:46 Uhr von Kölner
Das sind sehr naive Vorstellungen von BRArbeit.
...und ich bin mir fast sicher, dass der BRV hier weniger als nix zu Kamellen hat, da indivualrecht
Erstellt am 02.11.2014 um 08:16 Uhr von gironimo
Zu beachten wäre der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG, der auch in Betrieben ohne Tarifvertrag gilt. Urlaub ist nun einmal "üblicher Weise" im Tarif geregelt.
Allerdings lassen sich durchaus auch für bestimmte Anlässe, die eben üblicher Weise nicht im Tarif geregelt werden betrieblich Regelungen finden. Ich bin aber sehr skeptisch, dass sich der AG darauf einlässt. Durchsetzbar wäre es ja nicht (also z.B. keine E-Stelle)
Erstellt am 02.11.2014 um 10:37 Uhr von spacesini
Ok, verstehe,
Also lieber nichts diesbezüglich regeln.
Bei uns ist urlaub in unseren rahmenarbeitsvertragsrichtlinien verankert.
Danke gironimo für deine Antwort.
Wie gesagt, uns gibt es erst seit drei Jahren, und wir kommen aus einem anderen Bereich
Erstellt am 02.11.2014 um 11:01 Uhr von Pickel
"unsere begründung liegt darin, dass wir den länger beschäftigten einen anzreiz / eine ehrung geben wollen,"
Ihr solltet nicht zu naiv in das Gespräch gehen. Eurer AG wird wohl kaum antworten: "oh ein Anreiz für lange Mitarbeiter, daran habe ich ja noch nie gedacht und ehren möchte ich die MA - wenn ich es mir genau überlege - auch sehr gerne. Machen wir"
Nein, solche Prinzipien sind nun wirklich das A und O der Geschäftsleitung und dass er es bsher nicht umgesetzt hat, wird seine bewussten Gründe haben.
Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Urlaubstag ca. 0,4 % Gehaltssteigerung bedeudet, also eine nicht unerhebliche Zahl. Zusätzlich dazu dass Urlaubstage betriebliche Abläufe mitunter stören können.
Erstellt am 02.11.2014 um 12:32 Uhr von spacesini
Würden sie es dann lieber sein lassen?
Erstellt am 02.11.2014 um 13:15 Uhr von ganther
Ihr seid doch überhaupt nicht in der Position etwas regeln zu können!
Erstellt am 02.11.2014 um 13:17 Uhr von löwin
Da hast du recht, aber Urlaub ist nicht immer erholsam, kann auch sehr an die Materie gehen!
Das finde ich ja auch immer, dass man immer zufrieden sein sollte, mit dem was man bekommt.
Eine gute Weiterbildung im Interesse der Firma sind dabei auch sehr interessant. Auf jeden Fall interessanter als Umsetzungen, befristete Verträge u. ä.