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mehr Urlaub für langjährige Mitarbeiter

S
spacesini
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir sind ein recht junger BR und wollen gern im Bereich urlaub mitwirken. im speziellen wollen wir für unsere arbeitnehmer mehr urlaubstage (derzeit 5 tage woche mit 24 tagen) wir wollen anbieten dass alle fünf jahre ein urlaubstag zukommt (vor 10 jahren war das auch mal so, dann wurde diese regelung abgeschafft) unsere begründung liegt darin, dass wir den länger beschäftigten einen anzreiz / eine ehrung geben wollen, länger im unternehmen zu bleiben. hauptsächlich wird pflegepersonal beschäftigt. hat einer von ihnen sowas schonmal verfasst oder/ und könnten mir eine idee geben wie man sowas verfasst?! weil der mindesturlaub wird eingehalten, was kann man denn so schreiben, dass sich der AG auf sowas einlässt?

Danke schön

1.65608

Community-Antworten (8)

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paula

01.11.2014 um 21:24 Uhr

Schuster bleib bei deinen Leisten....

K
Kölner

01.11.2014 um 21:46 Uhr

Das sind sehr naive Vorstellungen von BRArbeit. ...und ich bin mir fast sicher, dass der BRV hier weniger als nix zu Kamellen hat, da indivualrecht

G
gironimo

02.11.2014 um 09:16 Uhr

Zu beachten wäre der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG, der auch in Betrieben ohne Tarifvertrag gilt. Urlaub ist nun einmal "üblicher Weise" im Tarif geregelt.

Allerdings lassen sich durchaus auch für bestimmte Anlässe, die eben üblicher Weise nicht im Tarif geregelt werden betrieblich Regelungen finden. Ich bin aber sehr skeptisch, dass sich der AG darauf einlässt. Durchsetzbar wäre es ja nicht (also z.B. keine E-Stelle)

S
spacesini

02.11.2014 um 11:37 Uhr

Ok, verstehe, Also lieber nichts diesbezüglich regeln. Bei uns ist urlaub in unseren rahmenarbeitsvertragsrichtlinien verankert. Danke gironimo für deine Antwort.

Wie gesagt, uns gibt es erst seit drei Jahren, und wir kommen aus einem anderen Bereich

P
Pickel

02.11.2014 um 12:01 Uhr

"unsere begründung liegt darin, dass wir den länger beschäftigten einen anzreiz / eine ehrung geben wollen,"

Ihr solltet nicht zu naiv in das Gespräch gehen. Eurer AG wird wohl kaum antworten: "oh ein Anreiz für lange Mitarbeiter, daran habe ich ja noch nie gedacht und ehren möchte ich die MA - wenn ich es mir genau überlege - auch sehr gerne. Machen wir"

Nein, solche Prinzipien sind nun wirklich das A und O der Geschäftsleitung und dass er es bsher nicht umgesetzt hat, wird seine bewussten Gründe haben.

Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Urlaubstag ca. 0,4 % Gehaltssteigerung bedeudet, also eine nicht unerhebliche Zahl. Zusätzlich dazu dass Urlaubstage betriebliche Abläufe mitunter stören können.

S
spacesini

02.11.2014 um 13:32 Uhr

Würden sie es dann lieber sein lassen?

G
ganther

02.11.2014 um 14:15 Uhr

Ihr seid doch überhaupt nicht in der Position etwas regeln zu können!

L
löwin

02.11.2014 um 14:17 Uhr

Da hast du recht, aber Urlaub ist nicht immer erholsam, kann auch sehr an die Materie gehen! Das finde ich ja auch immer, dass man immer zufrieden sein sollte, mit dem was man bekommt. Eine gute Weiterbildung im Interesse der Firma sind dabei auch sehr interessant. Auf jeden Fall interessanter als Umsetzungen, befristete Verträge u. ä.

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