Erstellt am 14.12.2008 um 11:41 Uhr von Lotte
Truppmann,
die Meinung Eures BRV ist nur maßgeblich, wenn die Mehrheit des Gremiums diese unterstützt.
Vielleicht braucht Euer AG mal einen Dämpfer durch ein angestrebtes individualrechtliches Verfahren oder durch einen BR, der seine MBR wahrnimmt und handelt?
Erstellt am 14.12.2008 um 16:53 Uhr von Der alte Heini
Truppmann
was der BRV und der Betriebsrat sagt und meint ist erst einmal unerheblich.
Wenn der Bus losfährt, ist DER FAHRER die verantwortliche Person und kein Betriebsrat und auch nicht der Arbeitgeber hat dem Fahrer da reinzureden. Der Gesetzgeber wird zuerst immer den Fahrer in die Verantwortung nehmen. Aussagen wie, der Chef hat gesagt ich soll keine Abfahrtskontrolle machen, oder, der Betriebsrat meint......., usw., schützen dich nicht.
Damit der Fahrer seiner Verantwortung gerecht werden kann, muss der AG entsprechend bezahlte Arbeitszeit für die Kontrollaufgaben die einem Fahrer obliegen, zur Verfügung stellen.
Dazu gehört mindestens eine Überprüfung des Fahrzeugs auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Nimmt ein Fahrer diese Überprüfung ernst, so dürfte eine "Abfahrtskontrolle" sicherlich eure 15 Min."Rüstzeit" schon ganz in Anspruch nehmen. Aus meiner sich ist diese "Rüstzeit" zu eng bemessen.
Aussagen des Vorsitzenden,"man könnte den Drucker auch während der Fahrt aufrüsten", sind dumm und verantwortungslos.
Die Arbeitszeit beginnt wenn du mit deiner Arbeit beginnst. Du meldest dich zu Arbeitsbeginn bereit für die Übernahme des Fahrzeugs, somit beginnt dann auch deine Arbeitszeit. Das gilt neben der eigentlichen Fahrertätigkeit auch für die Vor- und Nacharbeiten.
Du weißt, dass du ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme deine Arbeitszeit dokumentieren musst um diese den Kontrollbehörden auf verlangen vorzulegen. Hast du deine Arbeitszeit nicht ordentlich erfasst, wirst DU dafür zahlen.
Will der Arbeitgeber die von dir genannten Tätigkeiten nicht mehr bezahlen, so solltest du deine Vergütung, auch wenn dies eventuell mit dem BR vereinbart wurde, konsequent einfordern, wenn nötig auch mit der Hilfe des Arbeitsgerichts.