Keine Schichtarbeit mehr
Hallo Leute, kann der Arbeitgeber anweisen das ein Arbeitnehmer der schon ein Jahr im 3-Schichtrhytmus arbeitet, nur noch Frühschicht machen soll. Im Arbeitsvertrag ist keine Schichtarbeit vorgesehen, der Arbeitnehmer hatte aber damals der 3-Schichtarbeit mündlich zugestimmt. Es entfallen ihm Nachtschichtzuschläge und die liebgewonnene Fahrgemeinschaft.
Community-Antworten (2)
03.06.2015 um 10:20 Uhr
Gibt es einen BR? Ist es billigenswert und wie werden vergleichbare AN behandelt?
03.06.2015 um 13:04 Uhr
@ zuckertuete
"kann der Arbeitgeber anweisen das ein Arbeitnehmer der schon ein Jahr im 3-Schichtrhytmus arbeitet, nur noch Frühschicht machen soll. "
Grundsätzlich ist diese Möglichkeit durch das Direktionsrecht des AG gedeckt!
Siehe z.B. LAG Köln, 29.07.2010, 7 Sa 240/10
"1. Die Herausnahme eines Arbeitnehmers aus einer mit Wochenend- und Nachtarbeit verbundenen Wechselschicht bei gleichzeitiger Zuweisung zu einer montags bis freitags gleichbleibenden Tagschicht unterliegt grundsätzlich dem nach billigem Ermessen auszuüben Weisungsrecht des Arbeitgebers.
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Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Arbeitgeber auch die ihm erkennbaren berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
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Dabei hat er keinesfalls automatisch davon auszugehen, dass sich eine Beibehaltung der Wechselschichttätigkeit für den Arbeitnehmer "günstiger" darstellen würde; denn den dort durch Nacht- und Wochenendzuschlägen begründeten besseren Verdienstmöglichkeiten stehen auf der anderen Seite eine wesentlich geringere gesundheitliche Belastung und wesentlich bessere Möglichkeiten der Freizeitdisposition gegenüber.
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Die Umsetzung eines Arbeitnehmers von Wechselschicht in Tagschicht oder umgekehrt stellt keine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs i. S. v. § 95 Abs. 3 BetrVG dar."
KEINE Rücksicht muss der AG aber auf eine liebgewonnene Fahrgemeinschaft nehmen.
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