Erstellt am 03.06.2015 um 08:20 Uhr von Kölner
Gibt es einen BR?
Ist es billigenswert und wie werden vergleichbare AN behandelt?
Erstellt am 03.06.2015 um 11:04 Uhr von Hoppel
@ zuckertuete
"kann der Arbeitgeber anweisen das ein Arbeitnehmer der schon ein Jahr im 3-Schichtrhytmus arbeitet, nur noch Frühschicht machen soll. "
Grundsätzlich ist diese Möglichkeit durch das Direktionsrecht des AG gedeckt!
Siehe z.B. LAG Köln, 29.07.2010, 7 Sa 240/10
"1. Die Herausnahme eines Arbeitnehmers aus einer mit Wochenend- und Nachtarbeit verbundenen Wechselschicht bei gleichzeitiger Zuweisung zu einer montags bis freitags gleichbleibenden Tagschicht unterliegt grundsätzlich dem nach billigem Ermessen auszuüben Weisungsrecht des Arbeitgebers.
2. Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Arbeitgeber auch die ihm erkennbaren berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
3. Dabei hat er keinesfalls automatisch davon auszugehen, dass sich eine Beibehaltung der Wechselschichttätigkeit für den Arbeitnehmer "günstiger" darstellen würde; denn den dort durch Nacht- und Wochenendzuschlägen begründeten besseren Verdienstmöglichkeiten stehen auf der anderen Seite eine wesentlich geringere gesundheitliche Belastung und wesentlich bessere Möglichkeiten der Freizeitdisposition gegenüber.
4. Die Umsetzung eines Arbeitnehmers von Wechselschicht in Tagschicht oder umgekehrt stellt keine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs i. S. v. § 95 Abs. 3 BetrVG dar."
KEINE Rücksicht muss der AG aber auf eine liebgewonnene Fahrgemeinschaft nehmen.